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Von Leihmutter ausgetragenen Sohn missbraucht: Gefängnis


Berlin
Von Leihmutter ausgetragenen Sohn missbraucht: Gefängnis

Von dpa
06.07.2020Lesedauer: 2 Min.
RichterhammerVergrößern des BildesAuf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. (Quelle: Uli Deck/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ein 38-jähriger Berliner, der seinen von einer Leihmutter ausgetragen Sohn missbraucht hat, ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am Montag unter anderem des Kindesmissbrauchs sowie der Herstellung und des Besitzens von Kinderpornografie schuldig. Es gebe allerdings keinen Beweis, zu welchem Zweck er das Kind zeugte, hieß es weiter im Urteil. Die Annahme der Anklage, er habe das Kind eigens von einer Leihmutter außerhalb Deutschlands austragen lassen, um später an dem Jungen seine pädophilen Neigungen auszuleben, sei eine Variante.

Der Junge war laut Anklage zwei Jahre alt, als es in der Wohnung des Vaters in Berlin-Hellersdorf zu ersten Übergriffen kam - jeweils vor laufender Kamera. 16 Fälle in der Zeit von Juni bis August 2019 führten nun zur Verurteilung. Zudem seien bei dem Angeklagten rund 175 000 kinderpornografische Bilddateien sichergestellt worden.

Der geständige Angeklagte, der allein lebte, habe sich bereits seit 1997 mit dem Wunsch getragen, "in Zweisamkeit mit einem Kind zu leben", so das Gericht. Es könne sein, dass es ihm darum und nicht um einen späteren Missbrauch ging, als er im Jahr 2014 seinen Sohn von einer russischen Leihmutter austragen ließ. Insgesamt habe der Angeklagte 60 000 Euro bezahlt. Im Oktober 2016 sei er mit dem in Zypern geborenen Jungen nach Deutschland eingereist. Ab Juni 2018 habe er Unterstützung durch das Jugendamt erhalten und angenommen.

Körperliche Folgen durch die Taten seien bei dem Kind nicht festgestellt worden, führte das Gericht aus. Das Sorgerecht werde der seit Oktober 2019 inhaftierte Vater endgültig verlieren. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft verlangt, die Verteidigerin auf eine Strafe von maximal drei Jahren Gefängnis plädiert. Der wegen Besitzes von Kinderpornografie vorbestrafte Angeklagte hatte erklärt, die Aufnahmen seien "spontan im Alltag" entstanden.

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