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Giffey: Veröffentlichtes FU-Gutachten keine neue Sachlage


Berlin
Giffey: Veröffentlichtes FU-Gutachten keine neue Sachlage

Von dpa
07.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Franziska GiffeyVergrößern des BildesFranziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht nach der Veröffentlichung des Schlussberichts des Prüfungsgremiums der Freien Universität Berlin (FU) zu ihrer Doktorarbeit keine neue Sachlage. "Die Universität hat das Verfahren abgeschlossen. Es gibt jetzt nochmal ein Prüfverfahren über das Verfahren." Das sei Sache der Universität. "Für mich ändert sich an der bisherigen Sachlage gar nichts", sagte Giffey am Mittwoch in Berlin.

Der "Allgemeine Studierendenausschuss der FU" (Asta) hatte Anfang der Woche den Schlussbericht des Expertengremiums der FU veröffentlicht, das die Dissertation der Ministerin im vergangenen Jahr monatelang überprüft hatte, nachdem Plagiatsvorwürfe laut geworden waren. Den internen Bericht hatte der Asta nach eigenen Angaben auf Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von der FU erhalten.

Die Universität hatte nach Abschluss der Prüfung im Herbst 2019 entschieden, Giffey den Doktorgrad nicht zu entziehen und stattdessen eine Rüge zu erteilen. Trotz der festgestellten Mängel habe nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden können, dass es sich bei der Dissertation um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handelte, teilte die FU damals mit. "Das Gesamtbild der festgestellten Mängel rechtfertigte die Entziehung des Doktorgrades daher nicht", hieß es.

Dies war auch die Empfehlung des fünfköpfigen Expertengremiums, das die Dissertation überprüft hatte, wie in dessen nun öffentlich zugänglichen Schlussbericht nachzulesen ist. Die Prüfer hatten dem Bericht zufolge 27 Textstellen in der mehr als 260-seitigen Doktorarbeit Giffeys gefunden, die ihrer Ansicht nach den "Tatbestand der "objektiven Täuschung" erfüllen". Die fehlerhaften Passagen seien zwar zahlreich, "aber doch so punktuell, dass man mit Blick auf die Arbeit im Ganzen nicht von einer "Überhandnahme" - wie von der Rechtsprechung gefordert - sprechen kann", heißt es außerdem.

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