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Corona-Lockdown in Berlin ab Mittwoch: Diese Verbote treten in Kraft


Feuerwerks- und Alkoholverbot
Corona-Lockdown in Berlin – diese Verbote gelten

Von dpa
Aktualisiert am 15.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz: Ab dem 16. Dezember ist der Verkauf von Alkohol zum Sofortverzehr verboten.Vergrößern des BildesWeihnachtsmarkt am Breitscheidplatz: Ab dem 16. Dezember ist der Verkauf von Alkohol zum Sofortverzehr verboten. (Quelle: Emmanuele Contini/Archivbild/imago-images-bilder)
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Auch in Berlin tritt der mehrwöchige Lockdown zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen in Kraft. Eine Übersicht der Verbote und Maßnahmen.

Vor Beginn des mehrwöchigen Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Berliner Senat die Einschränkungen und Verbote auch offiziell beschlossen und veröffentlicht. Das teilte die Senatskanzlei am späten Montagabend in Berlin mit. "Die Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 10. Januar 2021", hieß es dazu.

Der Senat hatte sich am Sonntag darauf verständigt, weitgehend die zuvor getroffene Bund-Länder-Vereinbarung zu übernehmen und das öffentliche Leben ab Mittwoch noch weiter herunterzufahren:

  • Die meisten Geschäfte sowie Friseure und Kosmetiksalons müssen schließen. Öffnen dürfen noch Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Buchläden, Apotheken, Drogerien, Optiker, Akustiker, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten und Banken.
  • Die Schulen schließen bereits ab Mittwoch. Vom 16. bis 18. Dezember und vom 4. bis 8. Januar sollen die Schüler zu Hause lernen, angeleitet von den Lehrern, die weiterhin im Dienst sind.
  • In Kitas soll es nur eine "Notversorgung" für Eltern geben, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können.
  • Für private Treffen gilt weiterhin: maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten plus Kinder. An Weihnachten dürfen sich fünf Menschen Personen aus fünf Haushalten plus Kinder treffen.
  • Die Menschen sollen ihre Wohnung nur aus wichtigen Gründen verlassen: für Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassigehen mit dem Hund oder Sport.
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Feuerwerks- und Alkoholverbot

  • Sport ist nur alleine oder mit einem anderen Menschen mit Abstand erlaubt.
  • Der Verkauf von Alkohol zum sofortigen Trinken in Gläsern oder Bechern und das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit im Freien sind verboten.
  • Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten. Vom 31. Dezember um 14 Uhr bis Neujahr um 6 Uhr ist der Verkauf von Alkohol gänzlich untersagt. Demonstrationen sind ebenfalls nicht erlaubt.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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