t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berliner Gericht kippt Verbot nicht dringlicher Operationen


Berlin
Berliner Gericht kippt Verbot nicht dringlicher Operationen

Von dpa
12.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Zwei Berliner Kliniken dürfen nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt jetzt wieder Menschen mit nicht medizinisch dringlichen Erkrankungen behandeln und operieren. Das Behandlungsverbot in der Krankenhaus-Covid-19-Verordnung werde sich in einem Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig und nichtig erweisen, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Verordnung fehle eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Damit wurde den Eilanträgen der Notfall-Krankenhäuser stattgegeben. Dagegen kann noch Beschwerde in der nächsten Instanz eingelegt werden.

Die Gesundheits-Senatsverwaltung hatte die Verordnung erlassen. Demnach sollen in den Notfallkrankenhäusern nur noch medizinisch dringliche und planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe bei Patientinnen und Patienten erfolgen, um Kapazitäten für Covid-19-Patienten frei zu halten. Das Gericht folgte nun den Kliniken, die meinten, sie müssten das Verbot nicht beachten.

Zwar könnten durch ein Bundesgesetz auch Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, so das Gericht. Die vom Senat angeführte Ermächtigungsgrundlage decke das Behandlungsverbot aber nicht ab. Sie erlaube Schutzmaßnahmen und damit auch den Erlass entsprechender Verordnungen allein zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten wie Covid-19.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website