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Prozess gegen Arafat Abou-Chaker in Berlin: Bushido als Zeuge entlassen


Straftaten zu seinem Nachteil
Bushido als Zeuge im Berliner Clan-Prozess entlassen

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Rapper BushidoVergrößern des BildesAnis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido: Die Befragung gegen ihn im Clan-Prozess in beendet. (Quelle: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)
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Acht Monate lang musste sich Rapper Bushido den Fragen vor Gericht gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner und Clanchef Arafat Abou-Chaker stellen. Nun wurde er als Zeuge entlassen.

Nach fast acht Monaten ist die Befragung von Rapper Bushido im Prozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker am Berliner Landgericht beendet worden. Der Nebenkläger sei als Zeuge entlassen, erklärte der Vorsitzende Richter am Montag. Das sei für ihn "ein schöner Moment auf jeden Fall", zeigte sich der Musiker erleichtert. Zuvor hatte der 42-Jährige letzte Fragen der Verteidiger beantwortet.

Der Rapper, bürgerlich Anis Ferchichi, wird seit Prozessbeginn im August 2020 von Personenschützern in den Gerichtssaal begleitet. Er ist in dem Verfahren Nebenkläger und Zeuge. An 25 Tagen stand er als Zeuge Rede und Antwort. Über Clanchef Arafat Abou-Chaker hatte er unter anderem erklärt, dieser habe als Manager jahrelang bis zu 50 Prozent seiner Einnahmen als Rapper verlangt. Aus Angst habe er sich lange gefügt, so Bushido. Bis heute denke Abou-Chaker, dass er ihm gehöre. Der Rapper betonte, er habe sein Gesicht wiedererlangt, indem er sich gegen den Clanchef gestellt habe.

Angeklagte schweigen vor Gericht

Laut Anklage soll es zu Straftaten zum Nachteil von Bushido gekommen sein, nachdem der Rapper im September 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst habe. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an Bushidos Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-jährigen Hauptangeklagten Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Mitangeklagt sind drei Brüder des Clanchefs. Die vier Männer haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen.

Der Prozess wird am 14. April fortgesetzt. Das Landgericht will dann mit der Befragung eines Musikmanagers beginnen, der einer anderen arabischstämmigen Großfamilie angehört.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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