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26 Parteien wollen zur Bundestagswahl in Berlin antreten


Ende September
26 Parteien wollen zur Bundestagswahl in Berlin antreten

Von dpa
Aktualisiert am 20.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne (Symbolbild): Am 30. Juli entscheidet der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landeslisten.Vergrößern des BildesEin Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne (Symbolbild): Am 30. Juli entscheidet der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landeslisten. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-bilder)
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Ende September werden die Berlinerinnen und Berliner wieder an die Wahlurnen gebeten, um unter anderem einen neuen Bundestag zu wählen. 26 Parteien wollen in der Hauptstadt antreten.

In Berlin wollen bei der Bundestagswahl im September 26 Parteien antreten. Sie haben eine entsprechende Landesliste eingereicht. Das teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin am Montagabend mit. Dazu gehören neben den bereits im Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD beispielsweise auch die Freien Wähler, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die NPD, die Piratenpartei, die Tierschutzpartei, die Sozialistische Gleichheitspartei und die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei).

Die Landeslisten sind maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Bundestag auf die Parteien. Die Frist zum Einreichen der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl endete am Montag um 18 Uhr.

Zulassung der DKP noch offen

Die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin prüft die Landeslisten mit den eingereichten Unterlagen. Die Parteien mussten unter anderem jeweils 500 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten in Berlin einreichen. Davon ausgenommen waren Parteien, die schon im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind. Der Landeswahlausschuss entscheidet am 30. Juli über die Zulassung der Landeslisten.

Den Angaben zufolge ist noch offen, ob die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) zugelassen werden kann. Der Bundeswahlausschuss habe sie bei seiner Sitzung Anfang Juli nicht als Partei anerkannt, die DKP habe dagegen Beschwerde erhoben und sei bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, maximal bis zum Ablauf des 29. Juli, wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei zu behandeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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