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Gericht bestätigt Verbot weiterer "Querdenker"-Demonstrationen in Berlin


Gericht bestätigt Verbot weiterer "Querdenker"-Demonstrationen

Von afp
31.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Polizisten schreiten bei einer verbotenen Demo in Berlin im Mai ein (Archivbild). Auch am heutigen Sonntag waren Proteste geplant.Vergrößern des BildesPolizisten schreiten bei einer verbotenen Demo in Berlin im Mai ein (Archivbild). Auch am heutigen Sonntag waren Proteste geplant. (Quelle: imago-images-bilder)
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Einige der von "Querdenkern" beantragten Demonstrationen am heutigen Sonntag bleiben verboten. Das Oberverwaltungsgericht wies Beschwerden der Organisatoren gegen die Verbote zurück.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Verbote für weitere am Sonntag in Berlin geplante Demonstrationen aus dem Kreis der "Querdenken"-Bewegung bestätigt. Das Gericht erklärte am Samstag, die Beschwerden der Anmelder gegen entsprechende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin seien zurückgewiesen worden. Demnach handelt es sich um die Versammlung unter dem Motto "Für Frieden, Freiheit und Grundrechte", die Versammlung "Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle" und die Versammlung "Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie".

Die Auffassung der Antragsteller, dass Demonstrieren ohne Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei, teile das Gericht nicht, hieß es in Pressemitteilungen zu den Eilverfahren.

Gefahr, dass Vorschriften missachtet werden

Das Oberverwaltungsgericht verwies darauf, dass sich Demonstrationen aus dem Kreis der "Querdenken"-Bewegung deutschlandweit dadurch auszeichneten, "dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht" missachten.

Auch die Polizei hatte ihre Verbote damit begründet, dass die Veranstalter den mit den Versammlungen einhergehenden Gesundheitsgefahren nicht ausreichend Rechnung trügen. Es sei zudem zu erwarten, dass Regelverstößen der Teilnehmer nicht entgegengetreten werde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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