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Umweltministerin für Grundgesetzänderung zur Klimaanpassung


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Umweltministerin für Grundgesetzänderung zur Klimaanpassung

Von dpa
09.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Svenja Schulze (SPD) spricht bei einer PressekonferenzVergrößern des BildesSvenja Schulze (SPD) spricht bei einer Pressekonferenz. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Bundesumweltministerin Svenja Schulze fordert eine Grundgesetzänderung, um den Bund beim Schutz Deutschlands vor den Folgen des Klimawandels einbinden zu können. "Die Anpassung an Hochwasser und Dürre wird uns in den nächsten Jahren weiter begleiten", sagte die SPD-Politikerin der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag) vor der Veröffentlichung des neuen Berichts des Weltklimarats IPCC an diesem Montag. "Bisher sind dafür die Länder und Kommunen zuständig. Ich plädiere für eine Finanzierung gemeinsam mit dem Bund, weil wir uns dauerhaft auf häufigere Extremwetterereignisse vorbereiten müssen."

Sie erläuterte weiter: "Es gibt bereits die Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" - ich möchte daraus eine Gemeinschaftsaufgabe "Ländliche Räume und Klimaanpassung" machen und dafür eine Grundgesetzänderung erreichen."

Das Hochwasser im Juli in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatte mehr als 180 Menschen das Leben gekostet. Zahlreiche Ortschaften erlitten teils schwere Schäden.

Mit Blick auf den Bericht des Weltklimarats sagte Schulze: "Der Bericht macht außerdem unmissverständlich klar, dass wir uns auf immer mehr Extremwetterereignisse auch in Deutschland einstellen müssen. Die gehen nicht mehr weg, denn wir können den bereits erfolgten Klimawandel nicht zurückdrehen. Wir können die Erderhitzung aber verlangsamen."

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