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Innensenator Geisel behält sich Einspruch gegen Wahl vor


Berlin
Innensenator Geisel behält sich Einspruch gegen Wahl vor

Von dpa
15.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Andreas GeiselVergrößern des BildesDer Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Abgeordnetenhaus. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Berlins Innensenator Andreas Geisel schließt nicht aus, dass auch er beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl vom 26. September einlegt. "Ich behalte mir das ausdrücklich für die Innenverwaltung vor", sagte der SPD-Politiker am Freitag bei einer Sondersitzung des Innenausschusses des Parlaments. Zuvor wolle seine Behörde jedoch das am Donnerstag vom Landeswahlausschuss festgestellte Endergebnis der Wahl und die Berichte zu Rechtsfehlern analysieren.

Die Landeswahlleitung hatte am Donnerstag wegen diverser Pannen am Wahltag, darunter fehlenden oder falschen Stimmzetteln und der zeitweisen Schließung von Wahllokalen, einen Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof gegen Wahlergebnisse angekündigt. In zwei von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten. Möglich ist in den beiden Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf nun eine Wiederholung der Wahl. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.

Geisel zufolge ist abhängig von den laufenden Überprüfungen seines Hauses auch denkbar, dass er Einspruch gegen weitere Ergebnisse in anderen Wahlkreisen einlegt. "Aber auch an dieser Stelle müssen wir das Gesamtwahlergebnis analysieren, ob wir in diesen zwei angesprochenen Wahlkreisen beanstanden oder ob das darüber hinausgeht. Das werden die nächsten Wochen zeigen."

Am Wahltag habe es Rechtsfehler "in einer nicht unerheblichen Zahl" gegeben, sagte Geisel. Laut amtlichem Endergebnis hätten diese aber nicht zur Folge, "dass die Wahlen insgesamt ungültig werden". "Das ist nicht der Fall." Die Konstituierung des neuen Abgeordnetenhauses am 4. November sei davon nicht berührt. "Die Konstituierung ist möglich."

Gleichwohl konstatierte Geisel, dass "das Vertrauen in das ordentliche Funktionieren von Wahlen im Land Berlin erschüttert" sei. "Es ist erheblicher Schaden entstanden, den ich zutiefst bedauere." Umso wichtiger sei eine Offenlegung sämtlicher entstandener Probleme und eine Nachprüfung. Dann müssten Konsequenzen gezogen werden, denn: "Wir haben die Pflicht, so etwas für die Zukunft auszuschließen."

Bei der Aufarbeitung helfen soll eine schon vor einigen Tagen in Aussicht gestellte Expertenkommission. Geisel kündigte im Ausschuss an, dass er diese im November einsetzen wolle. In dem Gremium wolle er Praktiker, Wissenschaftler, Persönlichkeiten aus der Justiz und einer breiten Zivilgesellschaft versammeln. Auch das Parlament müsse eingebunden werden. Namen nannte Geisel nicht. Die personellen Vorbereitungen liefen aber bereits.

Die Kommission soll nach den Worten des Senators die zahlreichen Wahlpannen und organisatorischen Probleme analysieren und Vorschläge erarbeiten, wie derartiges künftig ausgeschlossen werden kann. Das betreffe etwa Zuständigkeiten und Kompetenzen der beteiligten Behörden oder organisatorische und rechtliche Voraussetzungen.

Geisel wünscht sich nach eigenen Worten etwa einheitliche Standards für die Durchführung von Wahlen, für die Ausstattung von Wahllokalen oder für die Schulung von Wahlhelferinnen und -helfern. Auch die künftige Aufstellung der Bezirkswahlämter und der Landeswahlleitung müsse überprüft werden. Eine Frage dabei sei, ob dort personelle Verstärkungen nötig seien.

Am 26. September wurde in Berlin nicht nur das Abgeordnetenhaus gewählt, die Bürger gaben auch für den Bundestag und zwölf Bezirksverordnetenversammlungen ihre Stimmen ab. Außerdem konnten sie bei einem Volksentscheid über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen abstimmen.

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