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Pop-Appell an Gastronomie: 2G-Regeln auch kontrollieren


Berlin
Pop-Appell an Gastronomie: 2G-Regeln auch kontrollieren

Von dpa
15.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Wirtschaftssenatorin PopVergrößern des BildesRamona Pop winkt nach einem Pressestatements im Berliner Abgeordnetenhaus. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)
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Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hat an die Gastronomiebranche appelliert, die neue 2G-Pflicht für Gäste auch konsequent zu kontrollieren. Trotz der sich verschärfenden Corona- Lage gebe es weiterhin "Berichte über fehlende Kontrollen der Impf- und Genesenen-Nachweise in der Gastronomie", beklagte die Grünen- Politikerin in einem Brief an den Hotel- und Gaststättenverband Berlin (Dehoga), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das erschwere die Situation und alle Bemühungen, weitere Verschärfungen der Corona-Regeln zu verhindern.

Verstärkte Kontrollen der Gastronomie durch Polizei und Ordnungsämter seien wichtig für das Vertrauen der Menschen in die Wirksamkeit von Regelungen. "Gleichzeitig möchte ich auch Sie dringend bitten, weiterhin für die konsequente und flächendeckende Anwendung der 2G-Bedingung zu werben und Aufklärung zu leisten", so Pop Richtung Dehoga. Die bisherigen Bemühungen des Verbandes wisse sie zu schätzen. "Wir sollten aber unbedingt versuchen, zusätzlich gemeinsam weitere Ideen zu entwickeln."

Der zweite Pandemiewinter werde kein einfacher. "Ich hoffe sehr, dass wir es mit einer erneuten gemeinsamer Anstrengung schaffen, dass die Infektionsdynamik beherrschbar bleibt und die Gastronomie und Hotelbranche unter der 2G-Bedingung geöffnet bleiben, den Winter gut überstehen und uns weiterhin Raum für Gastlichkeit bieten."

Seit Montag haben zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen, Galerien oder Konzerthäusern nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt, nicht auch Getestete (3G). Das betrifft auch Sporthallen, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen, Spielhallen, Friseur- und Kosmetiksalons, Fitness- und Tanzstudios. Davon ausgenommen sind Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, und solche, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

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