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Berlins Regierungschef Müller: Beim Impfen zählt jeder Tag


Berlin
Berlins Regierungschef Müller: Beim Impfen zählt jeder Tag

Von dpa
18.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Konferenz Ministerpräsidenten mit der BundeskanzlerinVergrößern des BildesMichael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, nimmt im Anschluss an die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten an einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt teil. (Quelle: Michael Kappeler/dpa POOL/dpa/dpa-bilder)
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Angesichts des starken Anstiegs der Corona-Infektionen hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller dringend an die Menschen appelliert, sich impfen zu lassen. "Jeder Tag zählt", sagte der SPD-Politiker am Donnerstagabend nach einer Videokonferenz der Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Es sei an der Zeit, nun Impfangebote anzunehmen, Erstimpfungen wie auch Auffrischungsimpfungen. "Bitte warten Sie nicht, bemühen Sie sich jetzt um Impftermine", forderte Müller die Berliner auf. In der aktuellen Lage müssten "alle noch einmal mithelfen".

Er bat um Verständnis, dass es zunächst in Impfzentren oder bei manchen Ärzten zu Wartezeiten kommen könne. Aber: "Wir werden alles tun, um Impfangebote besser und schneller umsetzen zu können."

Die Impfquote - in Berlin knapp 70 Prozent - sei eindeutig zu niedrig, beklagte Müller. "Es sind zu vielen Menschen, die Angebote nicht annehmen, obwohl sie es könnten." Dies liege nach seiner Einschätzung nicht daran, dass es zu wenig Aufklärung, Werbung, Impfmöglichkeiten, Geld oder Entschlossenheit gegeben habe.

"Das ist nicht der Grund. Sondern der Grund ist, dass es zu viel Egoismus und zu viel Gleichgültigkeit gibt", sagte Müller. "Dass tatsächlich einige immer noch der Meinung sind, in einer Solidargemeinschaft kommt es auf ihr Verhalten nicht an." Aber es komme auch darauf an. "Sich und andere zu schützen, ist überlebenswichtig", betonte der Regierungschef, der sich am Vormittag im Berliner Abgeordnetenhaus bereits ähnlich geäußert hatte.

Neben dem Hochfahren der Impfangebote sei es deshalb nun an der Zeit, deutlich zu machen, "dass es nicht ewig so weitergehen kann, dass eine Minderheit eine Mehrheit dominiert und deren Gesundheit gefährdet", sagte Müller. Dazu müssten nun 2G-Regeln (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) oder 2G-Plus-Regeln (2G plus Test, Maske oder Abstandsregeln) entschlossen umgesetzt werden. Es sei wichtig, dass die Bundesländer bei der Beratung am Donnerstag einen entsprechenden Fahrplan verabredet hätten.

Nach dem Willen von Bund und Ländern sollen beim Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum. In Berlin lag der Wert am Donnerstag bei 3,4.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht wie in Berlin schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder zusätzlich in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus). Solche Regeln bereite der Berliner Senat bereits vor.

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Beschluss ihrer Parlamente sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Erst seit vergangenem Montag gelten in Berlin schärfere Corona- Regeln: Zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen, Galerien oder Konzerthäusern haben seither nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt (2G), nicht aber ungeimpfte Getestete (3G). Das betrifft auch Sport- und Freizeiteinrichtungen, Spielhallen, Friseur- und Kosmetiksalons, Fitness- und Tanzstudios. Davon ausgenommen sind Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und solche, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

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