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Einsprüche gegen Abgeordnetenhauswahl und Bundestagswahl


Berlin
Einsprüche gegen Abgeordnetenhauswahl und Bundestagswahl

Von dpa
19.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Wahl BerlinVergrößern des BildesZahlreiche Wählerinnen und Wähler warten im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg in einer langen Schlange vor einem Wahllokal. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Wegen der zahlreichen Pannen bei der Abgeordnetenhauswahl am 26. September hat Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) Einspruch gegen das Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Am Montag werde ein entsprechender Schriftsatz eingereicht, sagte ein Sprecher von Geisel am Freitag. Welche Wahlkreise betroffen sind, wollte die Senatsinnenverwaltung erst am Montag mitteilen. Ob dort die Wahl wiederholt wird, muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.

Im Oktober hatte bereits die Berliner Landeswahlleitung einen eigenen Einspruch beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. In 2 von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es damals. In beiden Wahlkreisen zusammen könnten gut 62 000 Menschen abstimmen, also etwa 2,5 Prozent aller Berliner Wahlberechtigten.

Der Einspruch der Landeswahlleitung bezieht sich auf den Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf, wo zunächst die SPD-Politikerin Franziska Becker als Siegerin gekürt wurde und nach einer Nachzählung dann der Grüne Alexander Kaas-Elias. Betroffen ist zudem der Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf, in dem der AfD-Politiker Gunnar Lindemann das Direktmandat holte. In beiden Wahlkreisen ist bei den Erststimmen der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering.

Auch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl in Berlin wurde am Freitag von Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch eingelegt. Grund seien die "Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern". Der Einspruch betrifft die Gültigkeit der Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen: Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg. Ob es zu einer Neuwahl in bestimmten Wahlbezirken kommt oder nicht, entscheidet am Ende der Bundestag. Ansprechpartner ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages.

Die Berliner hatten am 26. September nicht nur den Bundestag, sondern auch das Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Hinzu kam die Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Zahlreiche Pannen wurden festgestellt: fehlende und falsche Stimmzettel, zeitweise Schließungen von Wahlräumen, lange Schlangen vor Wahllokalen. Insgesamt kam es bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in 207 von 2257 Wahllokalen (etwa neun Prozent) zu Unregelmäßigkeiten.

Der Sprecher von Geisel sagte, die Senatsinnenverwaltung habe die Rechtsaufsicht über die Abgeordnetenhauswahl und könne Einspruch einlegen, wenn es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gebe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hätten. Innensenator Geisel hatte bereits im Oktober angekündigt, dass er einen Einspruch nicht ausschließe. Er wollte aber erst das Gesamtwahlergebnis abwarten und analysieren.

Bei der Aufarbeitung helfen soll auch eine Expertenkommission, die Vorschläge erarbeiten soll, wie Pannen künftig ausgeschlossen werden können. Das betreffe etwa Zuständigkeiten und Kompetenzen der beteiligten Behörden oder organisatorische und rechtliche Voraussetzungen.

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