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Wahlleitung legt Einspruch gegen Berlin-Wahl ein


Berlin
Wahlleitung legt Einspruch gegen Berlin-Wahl ein

Von dpa
22.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Bundestagswahl BerlinVergrößern des BildesWahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Berliner Wahllokal Stimmzettel. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Gegen die Ergebnisse bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September in Berlin haben die Landeswahlleitung und die Innenverwaltung Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt. Im Fall der Innenverwaltung betrifft er die drei Wahlkreise Pankow 3, Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1. Es lasse sich nicht ausschließen, dass Fehler bei der Wahl das Ergebnis der Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten beeinflusst haben könnten, teilte die Innenverwaltung am Montag mit. Der Hintergrund seien fehlende Stimmzettel, die Ausgabe falscher Stimmzettel und längere Unterbrechungen der Wahlhandlung.

Nachprüfungen hätten Fehler auch in anderen Wahlkreisen bestätigt, so die Innenverwaltung. "Diese begründen aber keinen Einspruch gegen die Berliner Wahlen, weil sie nach Auffassung der Innenverwaltung rechnerisch das Wahlergebnis nicht beeinflussen können und daher nicht mandatsrelevant sind." Sämtliche Unregelmäßigkeiten müssten vollständig aufgearbeitet werden, sagte der geschäftsführende Innensenator Andreas Geisel (SPD). Der Senat werde dazu wie angekündigt eine Expertenkommission einsetzen.

Die stellvertretende Landeswahlleiterin, Ulrike Rockmann, hat am Montag ebenfalls beantragt, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären. In beiden Wahlkreisen könnten Wahlfehler Auswirkungen darauf gehabt haben, welcher Kandidat gewählt wurde.

In dem Wahlkreis in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden den Angaben zufolge zehn falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben. Der Abstand zwischen dem vorne liegenden Kandidaten und dem dahinter beträgt 19 Stimmen. In dem anderen Wahlkreis wurden in vier Wahllokalen zeitweise keine Erststimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl ausgegeben. Betroffen sind der Landeswahlleitung zufolge 509 Wählerinnen und Wähler. Der Stimmenabstand zwischen dem Erstplatzierten und der Person dahinter beträgt 70 Stimmen.

Im Fall des Wahlkreises Pankow 3 legte die Landeswahlleitung dagegen keinen Einspruch ein. Sie habe hier keine Unregelmäßigkeiten gesehen, die einen Einspruch rechtfertigen würden, sagte der Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleitung, Geert Baasen, der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sprecher der Innenverwaltung teilte auf Anfrage mit: "Im Wahlkreis Pankow 3 gab es lange Wartezeiten und Unterbrechungen der Wahlhandlung - bei einem gleichzeitig knappen Erststimmenergebnis. Die Innenverwaltung hält deshalb auch hier einen Einspruch für gerechtfertigt und will eine gerichtliche Klärung herbeiführen."

Beide Einsprüche kamen nicht überraschend: Die von ihrem Amt zurückgetretene Landeswahlleiterin Claudia Michaelis hatte diesen Schritt schon Mitte Oktober in Aussicht gestellt. Auch Innensenator Geisel hatte angekündigt, das zu prüfen. Möglich ist nun eine Wiederholung der Wahl in den jeweiligen Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden - das dürfte allerdings mehrere Monate dauern.

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus kam es in zahlreichen Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten. Dazu zählten Verzögerungen beim Zusenden von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.

Weil es auch bei der Bundestagswahl in Berlin zu Pannen gekommen war, hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingelegt, wie er am Freitag mitteilte. Der Einspruch betrifft die Gültigkeit der Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen. Am Freitag hatte außerdem die Senatsverwaltung für Inneres angekündigt, am Montag Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl einzulegen.

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