Berlin Bahnsteige: 3G-Regel gilt nicht automatisch für Obdachlose
Die 3G-Regel auf Berlins Bahnsteigen gilt in dieser Form nicht mehr für Obdachlose. Das hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen. Seit vergangenem Mittwoch gilt, dass Berlinerinnen und Berliner sich nur auf Bahnsteigen der U- und S-Bahn aufhalten dürfen, wenn sie genesen, geimpft oder getestet sind. Nach Kritik an den Konsequenzen dieser Regelung für Obdachlose hat der Senat nachgebessert: "Betreiber von Bahnhöfen können Verkehrsflächen in Bahnhöfen und an Bahnsteigen zum Aufenthalt für obdachlose Menschen ohne 3G-Bedingung ausweisen, sofern die Einhaltung des Mindestabstandes und der Maskenpflicht gewährleistet werden kann", teilte die Senatskanzlei am Dienstag mit.
Unter anderem die Berliner CDU hatte dem Senat vorgeworfen, die 3G-Regel sei mit Blick auf Obdachlose "ein Zeichen maximaler sozialer Kälte". Der Senat hat die Infektionsschutzverordnung entsprechend geändert. Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab Samstag (18. Dezember).