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Gericht will Urteil im "Tiergartenmord"-Prozess verkünden


Berlin
Gericht will Urteil im "Tiergartenmord"-Prozess verkünden

Von dpa
15.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Prozess um Berliner "Tiergartenmord"Vergrößern des BildesEin Polizeibeamter sichert nach einem Mord einen Tatort im Kleinen Tiergarten. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Berliner Kammergericht will am Mittwoch (11.00 Uhr) sein Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess sprechen. Mehr als ein Jahr lang haben die Richter versucht, die Hintergründe der Erschießung eines Georgiers tschetschenischer Abstammung im August 2019 mitten in Berlin zu klären. Die Bundesanwaltschaft geht von einem Auftrag staatlicher Stellen Russlands aus und hat lebenslange Haft beantragt. Das Urteil könnte schwere politische Folgen haben und der neuen Bundesregierung eine diplomatische Krise bescheren.

Angeklagt ist ein 56 Jahre alter Russe, der mit einer Scheinidentität nach Berlin gereist sein soll. Er soll am 23. August 2019 den 40 Jahre alten Georgier in der Parkanlage Kleiner Tiergarten erschossen haben. Der Getötete, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte, war von russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden.

Die Bundesanwaltschaft sieht darin das Motiv für die Tötung. Der Mann sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft habe. Der Angeklagte sei Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB und habe für den Auftragsmord eine Scheinidentität erhalten. Die Bundesanwaltschaft sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt und beantragte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Die Verteidigung sieht für die Version der Bundesanwaltschaft keine stichhaltigen Beweise. Sie stütze sich auf teils "höchst fragwürdige Beweismittel", sagte Verteidiger Robert Unger. Dies gelte für die Identität des Angeklagten, aber auch für die von der Bundesanwaltschaft angenommene Verbindung zum russischen Staat. Der Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat bestritt der Mann.

Sollte das Gericht der Argumentation der Bundesanwaltschaft folgen, könnte das Urteil die deutsch-russischen Beziehungen weiter belasten. Erste Konsequenzen hatte die Bundesregierung schon gezogen, nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufgenommen hatte und der russischen Regierung mangelnde Kooperation vorwarf. Zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin wurden deswegen ausgewiesen.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte daraufhin bei einer Pressekonferenz in Paris den ermordeten Georgier, der in der russischen Teilrepublik Tschetschenien auf Seiten der Separatisten gekämpft haben soll, einen "Banditen" und "Mörder" genannt. Diese Äußerungen hätten gezeigt, dass der getötete Georgier "bis in höchste Regierungskreise" als Terrorist angesehen worden sei, erklärte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer.

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