Berlin fĂŒhrt Testpflicht fĂŒr Kita-Kinder ein
In Berlin gilt fĂŒr ungetestete Kinder kĂŒnftig ein Zutrittsverbot zu den KindertagesstĂ€tten. Dreimal die Woche mĂŒssen sich Kita-Kinder laut Bildungs
In den Berliner Kitas wird eine Corona-Testpflicht fĂŒr Kinder eingefĂŒhrt. Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab dem 24. Januar fĂŒr alle Kita-Kinder ab einem Jahr, wie die Bildungsverwaltung am Montag mitteilte. Dann sollen die kindgerechten Lolli-Tests in ausreichenden Mengen zur VerfĂŒgung stehen.
Nötig sind den Angaben zufolge drei Tests pro Woche. Der Montag ist verpflichtend, die beiden anderen Tage werden durch die Kita festgelegt. Eltern bekommen die dafĂŒr benötigten Lolli-Tests von der Kita ausgehĂ€ndigt. Sie sollen grundsĂ€tzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kitas können aber auch bestimmen, dass an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.
Berlin: Zutrittsverbot fĂŒr ungetestete Kinder
Testen Eltern ihre Kinder zu Hause, mĂŒssen sie der Kita schriftlich bestĂ€tigen, dass ein negatives Ergebnis vorliegt. Muster fĂŒr diese BestĂ€tigung erhalten die Eltern ebenfalls von der Kita.
Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt fĂŒr ungetestete Kinder grundsĂ€tzlich ein Zutrittsverbot in den Kitas. Ausnahmen gelten fĂŒr Kinder, die geimpft oder genesen sind, sowie fĂŒr Kinder, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht getestet werden können.
Bildungssenatorin will Kitas trotz hoher Corona-Zahlen offen halten
"Unser Ziel ist es, dass die Kitas trotz aktuell hoher Infektionszahlen und der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante weiterhin geöffnet bleiben können", erklÀrte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD). "Wir wollen die Verbreitung des Coronavirus eindÀmmen und allen Kindern, Eltern und BeschÀftigten einen geregelten Kita-Betrieb mit einem hohen Maà an Sicherheit ermöglichen."
Die bestehenden Regelungen zur Testung von Kita-BeschĂ€ftigten bleiben. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen BeschĂ€ftigten zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten. BeschĂ€ftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, mĂŒssen tĂ€glich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, da am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt.