Gericht: Keine RĂ€umung von Linksautonomen-Kneipe
Die illegale Linksautonomen-Kneipe "Kadterschmiede" kann zunĂ€chst im zum Teil besetzten GebĂ€udekomplex "Rigaer 94" bleiben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit in dem jahrelangen Streit um die Kneipe im Bezirk Friedrichshain erneut eine RĂ€umungsklage der EigentĂŒmergesellschaft abgewiesen. Diese sei unzulĂ€ssig, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine BĂŒnning am Montag. Sie begrĂŒndete dies mit einer unzureichenden Prozessvollmacht der KlĂ€ger-AnwĂ€lte fĂŒr die Firma, eine Limited mit Sitz in GroĂbritannien. Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig. (Az.: 59 O 77/20)
Die EigentĂŒmergesellschaft sei nach dem Brexit als rechtsfĂ€hige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln, so die zustĂ€ndige 59. Zivilkammer. Als solche habe sie nicht nachgewiesen, dass ihrem Anwalt die erforderliche Vollmacht erteilt worden sei. Damit fehle es an einer Voraussetzung fĂŒr die ZulĂ€ssigkeit der Klage. Auch frĂŒhere RĂ€umungsklagen der EigentĂŒmerfirma waren aus vergleichbaren GrĂŒnden abgewiesen worden - darum war ein neuer Anlauf möglich gewesen. Nachdem auch diese Klage aus formellen GrĂŒnden gescheitert ist, ist es bislang nicht zu einer inhaltlichen PrĂŒfung möglicher AnsprĂŒche der HauseigentĂŒmer gekommen.
Deren Anwalt Markus Bernau zeigte sich enttĂ€uscht und verwies etwa auf eine Entscheidung in einem Eilverfahren, wo die Richter keinen Zweifel an der Legitimation der KlĂ€ger-AnwĂ€lte hatten. "Wir mĂŒssen schauen, was dieses Gericht nicht ĂŒberzeugt hat", sagte Bernau. Er kĂŒndigte eine mögliche Berufung gegen das Urteil vor dem Kammergericht an.
Der GebĂ€udekomplex "Rigaer 94" mit rund 30 Wohnungen gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene und ist schon lange Zankapfel auch in der Politik. Gegen RĂ€umungen hat sich die linke Szene Berlins immer wieder heftig gewehrt. Zuletzt war es im Juni 2021 zu Ausschreitungen gekommen. Hintergrund war eine seit Monaten geplante und von mehreren Gerichten bestĂ€tigte BrandschutzprĂŒfung durch einen SachverstĂ€ndigen und Vertreter des EigentĂŒmers.
Dieser verfolgt die RĂ€umung der Kneipe. Zudem verlangte er in der Klage von den Kneipenbetreibern, die sich als Verein organisiert haben, fĂŒr die Nutzung der RĂ€ume im SeitenflĂŒgel des GebĂ€udekomplexes zu zahlen, die sie seit Ende 2013 ohne Mietvertrag nutzen. Das Gericht hatte bei der mĂŒndlichen Verhandlung Anfang Februar einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem ein Mietvertrag abgeschlossen werden sollte. Der HauseigentĂŒmer sollte auf rĂŒckwirkende Mietforderungen verzichten und der Verein kĂŒnftig 650 Euro Miete monatlich zahlen. Diese Einigung kam nicht zustande.
Bei der Berliner Justiz sind etliche RĂ€umungsklagen gegen Bewohnerinnen und Bewohner der "Rigaer 94" anhĂ€ngig. Nach Angaben der EigentĂŒmer-Anwalte ist allen Mieterinnen und Mietern sowie Bewohnern der 31 Wohnungen gekĂŒndigt worden. Betroffen seien neben Altmietern alle Menschen, die bei Durchsuchungen der Polizei in dem GebĂ€udekomplex im Oktober 2021 angetroffen worden seien. Damals waren bislang unbekannte Wohnungen sowie ein TunnelstĂŒck zum Nachbarhaus entdeckt worden. Bislang steht in allen FĂ€llen eine rechtskrĂ€ftige Entscheidung aus.
Inwiefern sich die aktuelle Entscheidung des Landgerichts darauf auswirkt, ist aus Sicht von Anwalt Bernau noch nicht absehbar. In einem Verfahren beim Amtsgericht Kreuzberg soll allerdings die Stellung des Unternehmens durch ein Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts fĂŒr auslĂ€ndisches und internationales Privatrecht geklĂ€rt werden. Davon erhofft sich auch Bernau Klarheit.