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Nach Ausschreitungen bei Demo gegen Räumung: Urteil


Berlin
Nach Ausschreitungen bei Demo gegen Räumung: Urteil

Von dpa
18.05.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Berlin (dpa/bb) – Weil er bei einer Demonstration gegen die Räumung eines besetzten Hauses in Berlin-Friedrichshain einen Polizisten attackiert hatte, ist ein 34-Jähriger zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann am Mittwoch des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der versuchten Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte habe im Oktober 2020 bei einer Kundgebung "Solidarische Kieze erhalten – Keine Räumung der Liebig 34" zum Schlag ausgeholt und einen Polizeibeamten am Rücken getroffen, begründete die Vorsitzende Richterin.

In der Anklageschrift hieß es, der 34-Jährige sei von Beruf Polizist. Das sei ein Fehler, erklärte der Angeklagte. Er habe keinen erlernten Beruf und sei derzeit bei einer Produktionsfirma tätig, so der Mann. Er könne sich auch nicht erklären, wieso ein falscher Beruf in der Anklage stehe - "vielleicht ein Schreibfehler".

Das Hausprojekt Liebig 34 galt als ein Symbol der linksradikalen Szene, um das lange heftig gestritten wurde. Die Räumung am 9. Oktober 2020 wurde von Protesten, Ausschreitungen und öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet. Der 34-Jährige hatte laut Anklage am frühen Morgen an einer Demonstration teilgenommen. Er sei Teil einer Menschenmenge von etwa 300 Personen gewesen. Aus der Gruppe heraus seien polizeifeindliche Parolen gerufen und Beamten attackiert worden. Der Angeklagte habe dann "mit der flachen Hand kraftvoll" in den Rücken eines Polizisten geschlagen.

Der 34-Jährige sagte, er habe in der Situation eigentlich einem anderen Demonstranten helfen wollen, der am Boden lag. "Ich hatte nicht die Absicht, den Polizeibeamten zu schlagen", erklärte der nicht vorbestrafte Mann. Ein Beamter erklärte als Zeuge, er habe den Schlag beobachtet. Ob der getroffene Kollege dadurch verletzt wurde, könne er allerdings nicht sagen.

Mit dem Urteil folgte die Richterin dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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