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Pensionsanspruch für Senatsmitglieder bleibt unverändert


Berlin
Pensionsanspruch für Senatsmitglieder bleibt unverändert

Von dpa
19.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Berliner AbgeordnetenhausVergrößern des BildesAbgeordnete verfolgen während einer Plenarsitzung die Redebeiträge. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa/dpa-bilder)
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Die Regelungen für die Ruhebezüge von Senatsmitgliedern in Berlin bleiben vorerst unverändert. Nach Auffassung der AfD sollte der Anspruch darauf erst nach fünf statt wie bisher nach vier Jahren Senatsmitarbeit erworben werden. Außerdem sollte er erst ab einem Alter von 67 Jahren möglich sein, nicht schon mit 55, wie die AfD-Fraktion in einem Antrag forderte. "Wir brauchen eine Reform dieser üppigen Pensionsregeln", sagte AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Die Regierungsparteien SPD, Grüne und Linke lehnten den Antrag allerdings genauso ab wie CDU und FDP.

CDU-Haushaltsexperte Christian Goiny sagte, es bestehe Einigkeit darüber, dass die Altersregelungen überarbeitet werden sollten. "Aber nicht in der Art und Weise, wie die AfD das macht mit dem Schüren von Neid." Julia Schneider von den Grünen wies darauf hin, dass die Koalition längst dabei sei, an der Anpassung des Gesetzes zu arbeiten und kündigte an, das werde noch in dieser Wahlperiode passieren. Den Antrag der AfD wies sie als stümperhaft zurück.

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