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Silvester in Bremen: An diesen Orten ist Feuerwerk tabu


Geldstrafe droht
Silvester in Bremen: An diesen Orten ist Feuerwerk tabu

Von t-online, MAS

29.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Feuerwerk am Martini-Anleger in Bremen (Archivbild): Privat darf hier nicht geböllert werdenVergrößern des BildesFeuerwerk am Martini-Anleger in Bremen (Archivbild): Privat darf hier nicht geböllert werden. (Quelle: imago stock&people)
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Wer in Bremen an Silvester Feuerwerk zünden will, muss viele Bereiche meiden. Bei Missachtung wartet eine happige Geldstrafe.

Zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 1 Uhr, darf im Land Bremen geböllert werden. Doch auch zu Silvester 2022 gibt es wieder Feuerwerksverbotszonen. Im Stadtgebiet betrifft dies das Schnoorviertel (nach Sprengstoffgesetz) im Umfeld von 150 Metern um das Bremer Rathaus (nach Sprengstoffgesetz) und an der Schlachte zwischen Teerhofbrücke und Bürgermeister-Smidt-Brücke (nach Polizeigesetz).

Im Schnoorviertel stehen zahlreiche Fachwerkhäuser, welche leicht entzündlich und schützenswert seien, teilt der Bremer Senat mit. Dies gelte auch für den Bereich rund um das Rathaus Bremen. Dabei handele es sich um ein UNESCO- Welterbe mit großflächig bemalten Holzdecken, einem historischen Ständerwerk sowie Holzschnitzereien. "Hier besteht ebenfalls ein großes Risiko, dass eventuelle Brände große Schäden anrichten könnten", so der Senat.

Bremerhaven setzt Feuerwerksverbotszone aus

An der Schlachte habe es während der Silvesterfeiern in vergangenen Jahren bereits viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen gegeben. Daher ist das Zünden von Feuerwerk dort untersagt.

In Bremerhaven gibt es zwei ganzjährige Feuerwerksverbotszonen in der Nähe vom "Zoo am Meer". Zone 1 betrifft den Willy-Brandt-Platz und den südlichen Bereich der Schleuse Neuer Hafen. In Zone 2 (Barkhausenstraße/Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße) wird das Verbot vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 1 Uhr, ausgesetzt. Hier darf geböllert werden.

Verstoß gegen Sprengstoffrecht kann teuer werden

Generell gelte ein Feuerwerksverbot im Umkreis von 150 Metern an Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern, Tankstellen sowie rund um den Flughafen, so der Senat. Auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen darf kein Feuerwerk gezündet werden.

Wer gegen das Sprengstoffrecht verstößt, muss mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Verstöße gegen das Polizeirecht können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Verwendete Quellen
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