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500.000 Euro für Magnetfischen? Angler aus Bremerhaven droht Riesen-Geldstrafe


46-Jähriger will nur Gutes tun
Anzeige wegen Magnetfischen: Angler droht riesige Geldstrafe

Von t-online, stk

Aktualisiert am 06.02.2023Lesedauer: 3 Min.
Ein sogenannter Bergemagnet (Symbolfoto): Einige Modelle sind in der Lage, bis zu einer Tonne Gewicht aufzunehmen.Vergrößern des BildesEin sogenannter Bergemagnet (Symbolfoto): Einige Modelle sind in der Lage, bis zu einer Tonne Gewicht aufzunehmen. (Quelle: IMAGO/Michael Eichhammer)
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Eigentlich will Marcel Pache aus Bremerhaven nur Gutes tun und die Geeste von Unrat befreien. Jetzt wurde er angezeigt.

Fahrräder, Pistolen und Munition, auch Tresore waren schon dabei. Wenn Marcel Pache aus Bremerhaven an die Geeste geht, dann fischt er dort nicht nach Zander, Aal und Hecht. Der 46-Jährige sammelt Metallschrott. Eigentlich eine gute Sache, die der Familienvater da macht. Doch jetzt droht ihm Ärger, wie er der "Bild"-Zeitung erzählte.

Denn: Marcel Pache wurde angezeigt. Ihm droht ein Bußgeld. Magnetfischen ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, es gelten je nach Bundesland verschiedene Bestimmungen. In Bremen kann Magnetfischen ohne erforderliche Genehmigung als Straftat gewertet werden. "Wer ohne behördliche Genehmigung der Landesarchäologie Bremen im Bundesland Bremen mittels Metallsonde im Boden oder Magnetangel im Wasser sucht, begeht eine Straftat. Je nach Schwere des Vergehens können empfindliche Geldbußen verhängt werden", heißt es seitens der Landesarchäologie Bremen.

Als vor kurzem die Anzeige ins Haus flatterte, sei der Bremerhavener geschockt gewesen. Seine Frau fing sogar an zu weinen, als sie von der drohenden Strafe hörte, erzählt Pache. Wer gehen die Regelungen zum Magnetfischen verstößt, müsse mit Bußgeldern von bis zu bis 500.000 Euro rechnen, berichtet der "Focus".

Laut Bremischen Denkmalschutzgesetz (BremDSchG) braucht derjenige, der "nach Bodendenkmälern gräbt oder diese mit technischen Hilfsmitteln sucht", eine schriftliche Genehmigung der Landesarchäologie. Diese gilt laut Gesetz "entsprechend für das Suchen und Bergen von Kulturdenkmälern aus einem Gewässer". Wird jemand ohne Genehmigung erwischt, müsse derjenige "auf Anforderung der Landesarchäologie unverzüglich den früheren Zustand wiederherstellen", heißt es in Paragraf 16 des BremDSchG.

Eine Möglichkeit gebe es für Pache, das Ganze legal durchzuführen: Er bräuchte eine Genehmigung, doch die bekomme er nicht, sagte er der "Bild". Weil eben aktuell eine Anzeige gegen ihn vorliege, könne die Genehmigung nicht erteilt werden. Ein erster Versuch, eine solche Lizenz zu bekommen, sei bereits gescheitert.

Anders als in Bremen, wo das Landesamt für Denkmalpflege und die Landesarchäologie entsprechende Genehmigungen erteilen, ist in Bremerhaven dafür der Magistrat zuständig, heißt es auf der Homepage der Bremischen Denkmalschutzbehörde.

Metallfunde "hochempfindlich"

Marcel Pache kann all die Aufregung nicht verstehen. Gegenüber der "Bild" sagte er: "Alle reden von Umweltschutz. Aber wenn man dann etwas tut, wird es verboten." Das ergebe für ihn keinen Sinn. Trotz der drohenden Strafe will der 46-Jährige weiter nach Metallschrott in der Geeste fischen. Er betont laut "Bild": Er gebe alle gefundenen Gegenstände "immer ordnungsgemäß" ab, und wolle sich daran auch nicht bereichern. Zudem schade sein Handeln weder der Natur noch den Denkmälern.

Die Chancen, dass Pache demnächst die gewünschte Genehmigung bekommt, stehen indes schlecht. Wie die Landesarchäologie auf ihrer Internetseite angibt, könnten aktuell keine Genehmigungen für Magnetfischer erteilt werden. "Momentan und in absehbarer Zukunft" würden zudem auch keine Kurse für Sondengänger angeboten werden. Außerdem würden Genehmigungen vor allem für Fachfirmen, archäologische Institutionen oder anderweitig geschultes Personal erteilt werden.

Das Landesamt begründet das Vorgehen unter anderem damit, dass "durch das unbedachte Eingreifen in den Boden an Land oder unter Wasser wichtige archäologische und historische Erkenntnisse für immer verloren" gehen. Infolge der Eingriffe würden "die entsprechenden Schichten zerstört und der Fundzusammenhang, der Kontext, in dem sich die Funde befinden, vernichtet". Zudem seien Metallfunde konservatorisch "hochempfindlich".

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikel hieß es, dass Magnetfischen deutschlandweit strengstens verboten sei. Dies ist nicht korrekt. Die Rechtslage zu Magnetfischen ist in den Bundesländern unterschiedlich.

Verwendete Quellen
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