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Urteil gegen Lina E. führt zu Krawallen in Bremen: Polizisten verletzt


Nach Urteil gegen Lina E.
Schwere Ausschreitungen in Bremen: Acht Polizisten verletzt

Von dpa, t-online, stk

01.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Die Polizei steht Vermummten gegenüber. Nach dem Dresdner Urteil gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. ist es am Mittwochabend zu Ausschreitungen in Bremen gekommen.Vergrößern des Bildes
Die Polizei steht Vermummten gegenüber. Nach dem Dresdner Urteil gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. ist es am Mittwochabend zu Ausschreitungen in Bremen gekommen. (Quelle: Kai Moorschlatt/NWM/dpa)
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Sie hatten angekündigt, auf die Straße zu gehen und sie setzten es in die Tat um: Zahlreiche mutmaßliche Linksextremisten gingen auf Polizisten los.

Bei den Protesten in Bremen gegen den Schuldspruch für die Studentin Lina E. wegen linksextremistischer Gewalttaten sind acht Einsatzkräfte der Polizei durch Tritte verletzt worden. Sie konnten ihren Dienst aber fortsetzen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

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Es seien am Mittwochabend zudem durch Tritte sowie Flaschenwürfe Schäden an Einsatzfahrzeugen entstanden. Die Höhe des Schadens sei noch nicht bekannt. Insgesamt seien 70 Menschen vorläufig festgenommen worden. Von ihnen seien 56 zum Polizeipräsidium gebracht worden. Alle wurden inzwischen wieder entlassen.

350 vermummte Personen vor Ort

Im Bremer Steintor hatten sich am Mittwochabend rund 350, meist vermummte Personen versammelt. Sie waren den Angaben der Polizei zufolge "relativ schnell und unvermittelt" auf Einsatzkräfte losgegangen. Die Polizei war nach eigenen Angaben mit zahlreichen Kräften im Einsatz. Die Lage habe sich am späten Abend wieder beruhigt.

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Lina E. war am Mittwoch zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach die 28-Jährige wegen Angriffen auf Rechtsextreme der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig. Drei mitangeklagte Männer erhielten Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten.

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Der Haftbefehl gegen Lina E. wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • twitter.com: Profile von Denniss Leiffels und Basisgruppe Antifa
  • instagram.com: Profil von merwingoldschmidt

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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