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Sachsen: So viele Rechtsextremisten dürfen legal Waffen besitzen


Blick in Sachsens Waffenregister
So viele Rechtsextremisten dürfen legal Waffen besitzen

Von dpa, t-online, mgr

22.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Kleiner Waffenschein berechtigt zum Tragen etwa von Schreckschusspistolen: In Niedersachsen haben immer mehr Menschen den Kleinen Waffenschein.Vergrößern des BildesEin Kleiner Waffenschein berechtigt zum Tragen etwa von Schreckschusspistolen: 24.205 Sachsen haben eine solche Berechtigung – bei einigen ist die Verlässlichkeit überprüft worden. (Quelle: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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26 Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet wurden oder als Reichsbürger gelten, ist ihr Waffenschein entzogen worden. Ein Großteil durfte ihn behalten.

Die Anzahl der in Sachsen registrierten Waffen und Waffenscheine ist weiter gestiegen. Laut dem Nationalen Waffenregister befanden sich Ende 2023 insgesamt 153.326 Waffen in privatem Besitz. Das sind 1.900 Waffen mehr, als im Vorjahr. Bewaffnet haben sich auch Rechtsextreme.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zählte 86 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden können. Davon hatten 24 einen Kleinen Waffenschein. Zudem wurden 19 Personen mit einem Kleinen Waffenschein identifiziert, die als sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter gelten.

Der lange Weg, bis Waffen entzogen werden können

Insgesamt überprüfte die Behörde die Zuverlässigkeit von 61 Personen mit möglichen Verbindungen zu diesen Gruppen, woraufhin 26 Personen ihre Erlaubnisse entzogen wurden und sie ihre Waffen abgeben mussten. Zwei Personen erhielten zusätzlich ein vorbeugendes Waffenbesitzverbot, fünf Personen gaben nach einer Anhörung freiwillig ihre Erlaubnisse und Waffen zurück.

Um zu erklären, warum es oft gar nicht so einfach ist, Rechtsextremisten den Waffenschein zu entziehen, hat das Recherchenetzwerk "Correctiv" den Rechtsweg nachgezeichnet. Demnach müsse die Waffenerlaubnis erst formal entzogen werden, dann könnten die Betroffenen entwaffnet werden. Doch die Betroffenen hätten das Recht zu widersprechen. Was dann folgt, sei eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung darüber, ob der Entzug der Erlaubnis rechtmäßig war oder nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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