Erlass eines Strafbefehls beantragt Mann mit Stahlhelm zeigt Hitlergruß aus Militärfahrzeug

Im vergangenen Jahr sollen mehrere Männer mit einem alten Militärfahrzeug durch Dresden gefahren sein. Gegen einen wurde nun Anklage erhoben.
Im Mai 2024 soll ein 37-Jähriger aus einem alten Militärfahrzeug in Dresden einen Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll der Beschuldigte dabei einen Stahlhelm getragen haben, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Gegen ihn wurde der Erlass eines Strafbefehls wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beantragt.
Konkret wird ihm vorgeworfen, am 9. Mai (Christi Himmelfahrt) vergangenen Jahres als Beifahrer die auf der Bürgerstraße in Dresden gefahren zu sein und mit einem Stahlhelm auf dem Kopf öffentlich wahrnehmbar den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Video des Vorfalls veröffentlicht
Der Fall hat vor knapp einem Jahr für Aufregung gesorgt. Auch weil Annalena Schmidt, Historikerin und ehemalige grüne Stadträtin im sächsischen Bautzen, Fotos des Oldtimers auf X veröffentlichte.
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Schmidt wies weiter darauf hin, dass ein am Fahrzeug aufgeklebtes Nummernschild einem Wehrmachts-Kennzeichen nachempfunden sei. Außerdem enthält das tatsächliche Kennzeichen am Auto die Zahlen 88 und ein H. Die Zahl 88 wird von Rechten als Code verwendet, da H der achte Buchstabe im Alphabet ist und "HH" somit für "Heil Hitler" steht. Mehr zu dem Vorfall vor knapp einem Jahr lesen Sie hier.
Ermittlungen gegen mehrere Männer eingestellt
In der Mitteilung der Polizei vor einem Jahr hieß es, dass die Polizeidirektion Dresden gegen neun Deutsche im Alter von 27 bis 58 Jahren ermittelt werde. Auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte t-online, dass zunächst gegen mehrere Männer ermittelt wurde. Bis auf den 37-Jährigen habe man den anderen jedoch nichts nachweisen können.
Der Beschuldigte hat nach Angaben der Behörde zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, gegen den Beschuldigten eine Geldstrafe von 2.500 Euro festzusetzen.
- medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 15. Mai 2025
- medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Polizeidirektion Dresden vom 10. Mai 2025
- Früherer t-online Artikel