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Gericht: Nach Klage der Eltern – Kind muss mit S-Bahn zur Schule fahren


Nahe Dresden
Gericht: Siebenjähriger muss mit S-Bahn zur Schule fahren

Von dpa, t-online
08.08.2025 - 14:56 UhrLesedauer: 1 Min.
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Ein Straßenschild mit der Aufschrift "Schulweg" (Symbolbild): Das Gericht hält den Weg mit der S-Bahn für verhältnismäßig. (Quelle: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Ein Gericht hat entschieden: Der Schulweg mit der S-Bahn ist für einen Grundschüler zumutbar. Die Eltern stuften den Weg als zu gefährlich ein und forderten Spezialverkehr.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Freitag den Eilantrag eines Elternpaares aus dem Kurort Rathen abgelehnt. Die Eltern wollten für ihren siebenjährigen Sohn einen speziellen Schülertransport zur Grundschule im Nachbarort Königstein nahe Dresden durchsetzen.

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Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte den bisher eingerichteten Schülerspezialverkehr zwischen Rathen und der Grundschule Königstein mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 eingestellt. Stattdessen müssen die betroffenen Schüler nun die S-Bahn-Linie S1 nutzen.

Eltern: Schulweg zu gefährlich

Die Eltern des Jungen hatten argumentiert, der Weg sei für einen Zweitklässler und Verkehrsanfänger zu gefährlich. Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht. In der Begründung heißt es, der Schulweg weise keine besonderen Gefahren auf, die über die üblichen Risiken im Straßenverkehr hinausgehen.

Alle Fußwege seien beleuchtet, die Bahnübergänge beschrankt oder mit einer Unterführung ausgestattet. Zudem könnten die Eltern mit ihrem Kind das Fahren mit der S-Bahn und den weiteren Schulweg einüben.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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