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Wuppertal: Angeklagter gibt tödliche Silikonspritze zu


Bis zu drei Jahre Haft
Angeklagter gibt Silikonspritzen in Penis zu

Von t-online, olf

Aktualisiert am 08.07.2023Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa)
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Vor dem Wuppertaler Landgericht ist ein Mann angeklagt: Er spritzte mindestens 17 Männern Silikon in den Penis und Hodensack – einer starb an den Folgen. Mittlerweile hat der Angeklagte gestanden.

Am Freitag hat der 46-jährige Angeklagte im Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Wuppertaler Landgericht zugegeben, einem 32 Jahre alten Mann mehrfach Silikon in den Penis und Hodensack gespritzt zu haben. Der jüngere Mann habe auf diese Art seinen Penis vergrößern lassen wollen. Dies wurde ihm zum Verhängnis und er starb nach einem langen Krankenhausaufenthalt an einer Blutvergiftung und anschließendem Organversagen – das Silikonöl war in seine Blutbahn gelangt.

Bereits im Oktober letzten Jahres hatte die "Zeit" über den Fall berichtet. Darin skizzieren die Autoren den langen Leidensweg des 32-Jährigen, der beinah ein Jahr im Krankenhaus um sein Leben kämpfte – vergebens. Der "Zeit" ist auch zu entnehmen, dass die Praktiken des Angeklagten bereits seit 2019 bekannt gewesen seien. Zu dieser Zeit informierte die Schwester des Verstorbenen die Ärzte über die Silikoninjektionen ihres Bruders. Kurz darauf informierte die Mutter auch die Polizei, die daraufhin die Wohnung des Angeklagten untersuchen ließ.

Dennoch blieben diese Aussagen und Untersuchungen scheinbar folgenlos. Der Angeklagten soll bis Mai 2022 weiteren Männern Silikon gespritzt haben. Neben dem Verstorbenen soll er mindestens 17 weiteren Männern Silikonspritzen in den Penis und den Hodensack gesetzt haben, um diese zu vergrößern.

Er wollte ein "monströses Gehänge"

Am 1. Juli kam es laut "Rheinische Post" und "Bild" schließlich zu einer Anklage wegen des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte hatte die Injektion ohne entsprechende Zulassung oder Befähigung vorgenommen. Laut "Zeit" habe der Angeklagte in einem Forum einer Datingwebsite für Homosexuelle für seine Praktiken geworben und sich dort teilweise als Palliativpfleger ausgegeben. Tatsächlich arbeitete er allerdings als Kellner.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, den Verstorbenen, den er über die Datingwebsite kennengelernt haben soll, über die Risiken der Behandlung bis hin zu einem möglichen Tod aufgeklärt zu haben. Er habe den Verstorbenen darüber hinaus einen Haftungsausschluss unterzeichnen lassen. Zusätzlich betonte er, wie der mittlerweile Verstorbene auf die Injektionen gedrängt habe, da er sich, so wörtlich, "ein monströses Gehänge" gewünscht habe.

Der Angeklagte verwendete wohl billigen Bausilikon

Ferner sagte der Angeklagte vor Gericht aus, er habe dem 32-jährigen Verstorbenen bei vier Terminen jeweils 100 Milliliter des Silikons gespritzt – "zum Selbstkosten-Preis von 200 Euro". Doch wie die Recherchen der "Zeit" zeigen, sollen die Kosten für das verwendete Bausilikon nicht bei 2,50 Euro pro Milliliter gelegen haben, sondern im Centbereich. Somit konnte der Angeklagte mit den Injektionen des Verstorbenen und der anderen Männer zwischen 21.000 und 26.250 Euro verdienen.

Dem Angeklagten drohen bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft sieht den unterschriebenen Haftungsausschuss des Verstorbenen und sein Drängen auf die Behandlungen nicht als strafmildernd an. Der Angeklagte habe von den tödlichen Nebenwirkungen der Behandlung gewusst. Auch die Verteidigung geht von einer Verurteilung aus, hofft aber eine Haftstrafe vermeiden zu können.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • zeit.de: "Atme, Bruder!"
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