t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Düsseldorf: Oberarzt aus Neuss für Tod eines Neugeborenen verurteilt


Mediziner griff zur Geburtszange
Oberarzt für Tod eines Neugeborenen verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 21.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Landgericht DüsseldorfVergrößern des BildesDie Aufschrift "Landgericht Düsseldorf" steht am Gebäude des Landgerichts (Symbolbild): Am Mittwoch ist ein Arzt verurteilt worden. (Quelle: Martin Gerten/dpa/dpa)
Auf WhatsApp teilen

Die Mutter hatte sich einen Kaiserschnitt gewünscht, doch der Oberarzt griff zur Geburtszange. Am Ende war das Baby tot. Nun ist der Mediziner dafür verurteilt worden.

Ein Oberarzt ist für den Tod eines Babys in einem Neusser Krankenhaus schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den 58-Jährigen am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Die werdende Mutter hatte sich zunächst für eine Spontangeburt entschieden, unter dem Eindruck der Schmerzen dann aber um einen Kaiserschnitt gebeten. Laut Anklage hatte der Arzt den Wunsch abgelehnt und stattdessen zur Geburtszange gegriffen. Mehrfach soll er dann mit der Zange abgerutscht sein und das Kind dabei tödlich verletzt haben.

Tod des Kindes zweifellos verursacht

Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gynäkologe die Zange ohne Einwilligung der Gebärenden nicht verwenden dürfen. Ihr Einsatz sei damit rechtswidrig und strafbar gewesen. Er habe zudem den Tod des Kindes zweifellos verursacht. Andere Ursachen seien nicht zu sehen. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Zusätzlich sprach das Gericht den Mediziner wegen Körperverletzung auch der 31-jährigen Mutter des Kindes schuldig.

Der Oberarzt hatte den Einsatz der Zange als alternativlos bezeichnet. Er sei von einem heiklen Geburtsstillstand ausgegangen. In der Situation habe er die Gebärende nicht mehr ausführlich aufklären können. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Arzt gegen das Urteil in Revision geht, ließ der Verteidiger offen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website