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Anschlag Solingen: Prozess in Düsseldorf – Was dem Attentäter jetzt droht


Anschlag mit drei Toten
Prozess in Düsseldorf: Was dem Solingen-Attentäter droht

Von dpa
Aktualisiert am 23.05.2025 - 15:58 UhrLesedauer: 3 Min.
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Passanten legten nach dem Anschlag auf dem Kirchplatz Blumen nieder (Archivbild): Nun startet in Düsseldorf der Prozess. (Quelle: André Hirtz/imago-images-bilder)
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Auf dem "Festival der Vielfalt" wütet in Solingen ein Messerstecher. Kurz danach reklamiert die Terrorgruppe Islamischer Staat den Anschlag für sich. Nun beginnt in Düsseldorf der Strafprozess.

Es sollte ein rauschendes "Festival der Vielfalt" werden: Auf drei Bühnen wollte die Stadt Solingen im vergangenen August ihr 650-jähriges Bestehen feiern. 75.000 Menschen wurden an dem Wochenende erwartet. Doch schon am ersten Abend um 21.37 Uhr beginnt das Grauen, erste Schreie des Schmerzes und des Entsetzens. Kurz darauf wird das Fest abgebrochen.

Der Syrer Issa al H. (27) soll sich am 23. August 2024 mit Messern in die Menge geschlichen und vor einer der Bühnen drei Besucher erstochen und versucht haben, zehn weitere zu ermorden. Bei den Todesopfern handelt es sich um zwei Männer (56 und 67 Jahre alt) und eine Frau (56). Acht Menschen werden verletzt. Zwei Besucher verfehlt der Angreifer knapp, zerfetzt aber ihre Kleidung. Auch diese Attacken wertet die Bundesanwaltschaft als Mordversuche.

Am Dienstag (27. Mai) muss Issa al H. nach neun Monaten Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts auf die Anklagebank. Zwei Pflichtverteidiger wurden ihm zur Seite gestellt. Sie möchten sich vor dem Prozess nicht zu den Tatvorwürfen äußern, die die Bundesanwaltschaft auf 95 Seiten ausführt.

Wenige Stunden vor der Tat soll der inzwischen 27-Jährige der Terrorgruppe Islamischer Staat die Treue geschworen haben. Einen Tag später bekennt sich der IS zu der Attacke – das erste Bekenntnis dieser Art seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016.

"Beweislage erdrückend"

Auf der Gegenseite werden die Verteidiger es nicht nur mit der Bundesanwaltschaft zu tun bekommen, sondern auch mit einer Reihe von Nebenklägern. Der Solinger Rechtsanwalt Simon Rampp vertritt acht Betroffene – sowohl Verletzte als auch Angehörige von Todesopfern des Anschlags.

"Aus meiner Sicht ist die Beweislage erdrückend. Die Ermittler haben extrem gute Arbeit geleistet", sagt er. Lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung: Er werde sich für die Höchststrafe einsetzen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen. Es gehe als Nebenklage-Vertreter aber auch darum, den Opfern emotional beizustehen. Mit einer materiellen Entschädigung könnten seine Mandanten nicht rechnen: "Schmerzensgeld wird bei ihm nicht zu holen sein", sagt der Anwalt.

Anschlag in Solingen: Dreifacher Mord, zehnfacher Mordversuch

Die Bundesanwaltschaft hat den mutmaßlichen Attentäter wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes angeklagt. Zudem wird ihm vorgeworfen, IS-Terrorist zu sein. Als radikaler Islamist habe Issa al H. eine möglichst große Anzahl aus seiner Sicht "Ungläubiger" töten wollen.

Über den Messenger-Dienst Telegram soll er vor der Tat in Kontakt zu einem IS-Mitglied gestanden und den Anschlag abgesprochen haben. Ihm soll er auch sein kurz vor dem Anschlag aufgenommenes Video geschickt haben, das der IS dann verbreitete.

Issa Al H. erstellte laut Anklage auch Videos, in denen er den Treueschwur des IS verlas und seine Tat ankündigte. Die Videos übermittelte er demzufolge am Tatabend des 23. August 2024 an den IS.

Wie der "Spiegel" berichtete, war Issa al H. nur einen Tag vor dem Anschlag zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen. Damit hätte er die Chance gehabt, aus der Flüchtlingsunterkunft herauszukommen. Auf einen Integrationshelfer habe er dabei aber depressiv gewirkt und kein Interesse gezeigt.

Der Angeklagte hat sich gegenüber den Ermittlern und dem Haftrichter nicht zu den Vorwürfen geäußert. Gegenüber einem Psychiater soll er allerdings behauptet haben, während der Tat von Wahnvorstellungen und Halluzinationen getrieben gewesen zu sein. Eine Gerichtssprecherin betont dagegen, der Angeklagte gelte derzeit als voll schuldfähig.

Ein Abschiebungsversuch

Der Anschlag hatte die politische Diskussion um Abschiebungen, das Dublin-System und die innere Sicherheit befeuert. Sicherheitspakete wurden geschnürt und verabschiedet. Ein Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag befasst sich unter anderem mit der Frage, warum die Abschiebung des späteren mutmaßlichen Attentäters scheiterte.

Issa Al H. sollte schon 2023 den EU-Asylregeln zufolge ins Erstaufnahmeland Bulgarien abgeschoben werden. Als er aus der Flüchtlingsunterkunft abgeholt werden sollte, war er aber nicht aufzufinden. Ein weiterer Rückführungsversuch wurde nicht unternommen. Die Frist verstrich und er bekam dadurch subsidiären Schutz in Deutschland. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat bis 24. September 22 Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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