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Corona: Hier gilt in Düsseldorf Maskenpflicht


Neue Maßnahme gegen Corona
In diesen Bereichen gilt in Düsseldorf Maskenpflicht

Von t-online, ASS

20.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Passanten laufen mit Mund-Nasen-Schutz durch Düsseldorf: Seit Dienstag gilt unter anderem in der Altstadt eine Maskenpflicht.Vergrößern des BildesPassanten laufen mit Mund-Nasen-Schutz durch Düsseldorf: Seit Dienstag gilt unter anderem in der Altstadt eine Maskenpflicht. (Quelle: Olaf Döring/Archivbild/imago-images-bilder)
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Wegen steigender Infektionszahlen hat die Stadt Düsseldorf ihre Corona-Maßnahmen verschärft. Nun muss auch in einigen Bereichen des öffentlichen Raums Maske getragen werden. t-online erklärt Ihnen wo.

In ganz Deutschland steigen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen – auch in Düsseldorf. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat die Stadt verschärfte Maßnahmen beschlossen. Neben Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, einer Sperrstunde für die Gastronomie und einer Höchstgrenze von Teilnehmern bei Veranstaltungen gilt seit Dienstag auch eine Maskenpflicht an stark frequentierten Orten.

In Bereichen, in denen der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, sind Düsseldorfer somit verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. t-online beantwortet die wichtigsten Fragen zur Maskenpflicht.

Wo herrscht in Düsseldorf Maskenpflicht?

Generell gilt die Maskenpflicht in allen Handels- und Kultureinrichtungen wie Supermärkten und Theatern, in Freizeitstätten und im öffentlichen Nahverkehr. Auch in Arztpraxen und Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen Mund und Nase bedeckt werden. Ebenso in Innenräumen in Kinos, bei Konzerten und Veranstaltungen.

Was bedeutet die Maskenpflicht im öffentlichen Raum?

Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bedeutet, dass überall dort, wo der gebotene Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske getragen werden muss. Für Fußgänger gilt somit zum Beispiel auch in der Düsseldorfer Altstadt die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken.

Wann tritt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Kraft?

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass die Maskenpflicht bei Überschreiten von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in Kraft tritt. Da Düsseldorf diesen Wert seit Tagen deutlich überschreitet – am Dienstag lag er laut Robert-Koch-Institut bei 75,4 – gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab sofort auch in der Landeshauptstadt.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht?

Im öffentlichen Nahverkehr werden Verstöße gegen die Maskenpflicht laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit einem Bußgeld von 150 Euro bestraft. In anderen Fällen droht ein Bußgeld von 50 Euro.

In welchen Bereichen gilt in Düsseldorf eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum?

Hier gilt die Maskenpflicht zwischen 10 und 19 Uhr:

  • Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
  • Westfalenstraße/Westfalencenter
  • Benderstraße/Dreherstraße und Gerresheimer Fußgängerzone
  • Rethelstraße
  • Nordstraße/Duisburger Straße
  • Belsenplatz/Teile der Luegallee
  • Schadowstraße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt
  • Kö-Bogen I und II
  • Theodor-Körner-Straße
  • Königsallee mit Blumenstraße/Martin-Luther-Platz
  • Grünstraße und Bahnstraße jeweils zwischen Königsallee und Berliner Allee
  • Friedrichstraße
  • Düsseldorf-Arcaden
  • Bilk S-Bahnhof
  • Bilker Allee/Bilker Kirche/Lorettostraße
  • Kölner Straße
  • Gumbertstraße/Gertrudisplatz
  • Benrather Innenstadt und Fußgängerzone
  • Garather Stadtteilzentrum

Zusätzlich müssen Passanten zwischen 6 und 24 Uhr am Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz Mund und Nase bedecken. Im Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließlich) im Norden, Rathausufer und Schlossufer im Westen, Heinrich-Heine-Allee und Hafenstraße im Osten und Schulstraße (nicht eingeschlossen) und Flingerstraße im Süden gilt die Maskenpflicht von 10 bis 24 Uhr.

Wer ist von der Maskenpflicht befreit?

Die Maskenpflicht gilt laut der Coronaschutzverordnung nicht für Kinder, die noch zur Schule gehen. In einzelnen Schulen in NRW können allerdings Maskenpflichten ausgerufen werden. Auch wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Pflicht befreit, benötigt dafür jedoch ein ärztliches Attest.

Verwendete Quellen
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