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Düsseldorf: Versicherung muss Wirt über 750.000 Euro Corona-Ausfall erstatten


Gericht urteilt
Versicherung muss Düsseldorfer Wirt Corona-Ausfall erstatten

Von dpa
Aktualisiert am 19.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Geschlossene Gastronomie auf der Düsseldorfer Königsallee (Symbolbild): Seit Monaten befindet sich die Branche im Lockdown.Vergrößern des BildesGeschlossene Gastronomie auf der Düsseldorfer Königsallee (Symbolbild): Seit Monaten befindet sich die Branche im Lockdown. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Seit Monaten leiden Gastronomen wegen des Corona-Lockdowns bundesweit unter heftigen Umsatz-Einbußen. Die Zurich Versicherung muss einem Düsseldorfer Wirt nun über 750.000 Euro Lockdown-Ausfall zahlen.

Ein Düsseldorfer Altstadt-Wirt hat laut einem Urteil Anspruch auf die Erstattung eines Corona-bedingten Umsatzausfalls in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro von seiner Versicherung. Am Düsseldorfer Landgericht gab Richter Rainald Rambo am Freitag dem Wirt recht. Der Betreiber mehrerer Düsseldorfer Bars und Clubs hatte Jahre vor der Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und geklagt, weil die Zurich Versicherung sich weigerte, seine Lockdown-Kosten in Höhe von 764.000 Euro zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

Das Argument der Versicherung, mit dem andere Assekuranzen zuvor Erfolg hatten: Die Versicherung decke nur Folgen aus Krankheiten ab, die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Covid-19 habe es bei Vertragsschluss aber nicht gegeben und gehöre daher nicht zu den versicherten Krankheiten.

Der Gastronom hatte dagegen argumentiert, seine Versicherungspolice enthalte eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten. Und da sei Covid-19 schon im Januar 2020 aufgenommen worden. Sein Anspruch sei erst danach entstanden und von ihm geltend gemacht worden.

Eine ähnliche Klage eines Neusser Gastwirts hatte das Landgericht kürzlich abgewiesen. Denn dessen Versicherung hatte laut Gericht nur Krankheiten abgedeckt, die es schon vor Jahren gab. Covid-19 war nicht dabei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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