t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Ministerium: Impfungen für Menschen unter 80 ab dem 8. April


Düsseldorf
Ministerium: Impfungen für Menschen unter 80 ab dem 8. April

Von dpa
25.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Coronavirus - ImpfungVergrößern des BildesEine Corona-Schutzimpfung wird durchgeführt. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die ersten Menschen unter 80 Jahren sollen in NRW regulär ab dem 8. April gegen Corona geimpft werden. Das geht aus einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums hervor. Demnach sollen ab dem 6. April die ersten Einladungen zum Impfen an 79-Jährige herausgehen. Danach ist der nächste Jahrgang dran.

Bis dahin ist es den Kreisen und kreisfreien Städten nun auch erlaubt, mit übrig gebliebenen Impfdosen zum Beispiel Menschen unter 80 zu impfen, wenn sie eine Vorerkrankung haben. Der Nachweis hat mittels Attest zu erfolgen. Der Anlass: Die angebotenen Impftermine werden nach Erkenntnissen des Ministeriums nicht mehr in allen Regionen ausgeschöpft. So hätte zuletzt beispielsweise das Impfzentrum in Gelsenkirchen laut "WAZ" Zeit für andere Menschen gehabt - die Impfungen durften dort aber noch nicht ausgeweitet werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte dazu am Donnerstag: "Das Land reagiert schnell und unbürokratisch auf die Meldung zahlreicher Kommunen, dass sie freie Terminkapazitäten haben. Wir stellen hiermit klar: Die Kommunen haben die Beinfreiheit, vorhandene Impfkapazitäten auch zu nutzen. Wir wollen Strecke machen."

Ab dem 6. April sollen dann die gestaffelten Einladungen zunächst für 79-Jährige starten, wodurch laut Erlass eine Überlastung der Terminsysteme ausgeschlossen werden soll. Als die Menschen über 80 alle auf einmal eingeladen worden waren, hatte es Probleme unter anderem in den Call-Centern gegeben. Wie bisher sollen gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein.

Wann die 78-Jährigen dran sind, steht indes noch nicht fest. "Geplant ist, sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht weitere Geburtsjahrgänge zur Impfung einzuladen", so das Gesundheitsministerium. Alle Einladungen kommen schriftlich über die Kreis- oder Stadtverwaltungen.

Der neue Erlass stellt zudem klar, dass man durch ein ärztliches Zeugnis die Unverträglichkeit für einen bestimmten Impfstoff nachweisen und dann auch einen anderen bekommen kann.

"Die betreffenden Personen sind darauf hinzuweisen, dass eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ggf. zu einem späteren Impfzeitpunkt erfolgen muss", so der Erlass. Hintergrund: Inzwischen dürfen alle Altersgruppen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca geimpft werden, von dem zuletzt mehr Dosen zur Verfügung standen als von den Herstellen Biontech und Moderna.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website