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Telemedizin-Angebot künftig in allen NRW-Gefängnissen


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Telemedizin-Angebot künftig in allen NRW-Gefängnissen

Von dpa
21.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Telemedizin-Angebot in JustizvollzugsanstaltenVergrößern des BildesPeter Biesenbach (CDU, M) sitzt vor einem Bildschirm bei einer Telemedizin-Videokonferenz. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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In allen nordrhein-westfälischen Gefängnissen soll es künftig ein medizinisches Angebot per Videosprechstunde geben. Nach guten Erfahrungen mit einem Modellprojekt zur Telemedizin in bisher sieben Justizivollzugsanstalten sollen mit Beginn des Jahres 2022 zwölf weitere Anstalten angeschlossen werden, teilte das Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit. Im Januar 2023 soll dann ein Telemedizinangebot für die verbleibenden 16 Gefängnisse im Land eingerichtet werden. Für das dann landesweite Programm sind ab dann jährlich 2,4 Millionen Euro veranschlagt.

Die Technik war seit Frühjahr 2020 zunächst in Aachen, Attendorn, Bielefeld-Senne, Herford, Werl, Hamm und Duisburg-Hamborn als ausdrückliche Ergänzung zur Präsenzmedizin erprobt worden. Dank der digitalen Angebote können Gefangene per Video rund um die Uhr Zugang zu einer ärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechzeiten und innerhalb der Gefängnismauern erhalten. Dabei können auch digitale medizinische Geräte zum Einsatz kommen. Die Mitarbeiter des Krankenpflegedienstes, die vor Ort sind, arbeiten dem per Video zugeschalteten Arzt dann zu.

Die Auswertung des Pilotbetriebs habe gezeigt, dass die Gefangenenversorgung verbessert worden sei: Insbesondere konnten vorhandene Versorgungsengpässe reduziert werden, teilte das Justizminisiterium mit. Auch mussten kranke Gefangene seltener zu Ärzten außerhalb der Gefängnismauern gebracht werden - das spare Personalressourcen und trage zur Sicherheit der Bürger bei.

Die Telemedizin ermögliche zudem eine bessere Unterstützung des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes in den Anstalten, immer dann wenn gerade kein Arzt oder keine Ärztin vor Ort zur Verfügung stehe. Tatsächlich war der Ärztemangel im Justizvollzug schon vor der Pandemie maßgebliche Triebfeder für die Einrichtung des Projekts: So habe sich in den vergangenen Jahren die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten für die Gefangenenversorgung zunehmend zur Herausforderung entwickelt, heißt es aus der Landesjustizvollzugsdirektion.

"Unser Pilotprojekt war ein voller Erfolg", sagte Justizminister Peter Biesenbach der dpa. Dabei habe es erste Überlegungen zu dem Projekt bereits 2018 gegeben. "Dadurch war es uns erfreulicherweise in Zeiten der Pandemie sehr schnell möglich, in den Pilotanstalten neben der klassischen medizinischen Versorgung auch unser telemedizinisches Angebot ohne direkten Kontakt anbieten zu können", so Biesenbach. Die Inhaftierten hätten das Angebot sehr gut angenommen. So zeigte sich in einer Evaluation, dass in einem Zeitraum von sechs Monaten in allen teilnehmenden Anstalten 779 Behandlungen durchgeführt werden konnten. Nur in 68 Fällen sei das Angebot abgelehnt worden.

Trotz flächendeckender Einführung bleibe die persönliche medizinische Betreuung durch einen Arzt in Präsenz der Goldstandard, betonen die Verantwortlichen. In Bereichen, in denen die Sinneseindrücke des Arztes entscheidend seien, etwa beim Abtasten des Bauches, an ihre Grenzen. Auch deshalb werden weiterhin Mediziner für den Justizvollzug gesucht: Allein 2021 seien 15 Ärzte und Ärztinnen eingestellt worden.

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