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Mann plante Anschläge in Israel – fast fünf Jahre Haft

Von afp
Aktualisiert am 07.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Düsseldorfer Landgericht in der Werdener Straße (Archivbild): Den Duisburger erwartet eine mehrjährige Haftstrafe.
Das Düsseldorfer Landgericht in der Werdener Straße (Archivbild): Den Duisburger erwartet eine mehrjährige Haftstrafe. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Er plante von Deutschland aus Terroranschläge in Israel, nun ist ein 27-Jähriger in Düsseldorf verurteilt worden. Eindeutige Internetchats überführten den Mann.

Das Düsseldorfer Landgericht hat einen Angeklagten wegen einer in Internetchats geäußerten Bereitschaft zu Verübung von Anschlägen in Israel und wegen Terrorismusfinanzierung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Die Richter sahen es laut einer Gerichtsmitteilung vom Freitag als erwiesen an, dass der 27-Jährige aus Duisburg während dieser Kommunikation gegenüber einer Kontaktperson in den USA angab, die Anschläge sollten an 15 konkret benannten Orten in Israel geschehen.

Bei den Taten sollten nach Vorstellung des Angeklagten Schusswaffen eingesetzt sowie Fahrzeuge gesprengt werden, wie das Gericht weiter feststellte. Der Angeklagte errechnete während des Chatverkehrs im April und Mai vergangenen Jahres demnach auch ein Budget von 40.000 Euro, das für die Umsetzung des Plans erforderlich wäre. Der Mann hatte sich zuvor über Jahre hinweg mit radikalislamischem Gedankengut beschäftigt. Er gestand die Vorwürfe in dem Prozess.

Düsseldorf: Angeklagter war zu Mord bereit

Zweifel am Gelingen seines Plans habe der Angeklagte während des Chats nicht geäußert, erklärte das Gericht. Laut Medienberichten hatte der Beschuldigte während seines Geständnisses vor Gericht betont, er habe nicht wirklich an eine Realisierung geglaubt.

Die Richter verurteilten den 27-jährigen deutschen Staatsbürger, weil er sich dazu bereit erklärte, einen Mord sowie verschiedene andere Straftaten zu begehen. Zudem sprachen sie ihn in einem Fall der Terrorismusfinanzierung schuldig, weil er hundert Euro an einen Bekannten bezahlte, um Kampfhandlungen der afghanischen Taliban zu unterstützen. Dieser hatte laut Gericht entsprechende Kontakte.

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Mit dem Urteil blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft, die fünf Jahre und vier Monate Haft gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können Revision einlegen.

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