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Streit um Abschlussbericht zum Tod von Amad A.


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Streit um Abschlussbericht zum Tod von Amad A.

Von dpa
06.04.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Um den Abschlussbericht des Landtags- Untersuchungsausschusses zum Tod des unschuldig inhaftierten Syrers Amad A. gibt es politischen Streit. Der 1450 Seiten starke Bericht war am Mittwoch nach dreieinhalbjähriger Aufklärungsarbeit veröffentlicht worden. SPD und Grüne gaben ein Sondervotum ab und distanzierten sich von dem Bericht.

In diesem wird die Verwechslung des Syrers Amad A. mit einem per Haftbefehl gesuchten und ihm überhaupt nicht ähnlichen Afrikaner sowie seine anschließende Inhaftierung als Resultat "einer Vielzahl von individuellen Fehlern von Bediensteten der mit der Causa Amad A. befassten Behörden und Justizvollzugsanstalten" gewertet.

Begünstigt worden sei die Verwechslung durch die Einführung des neuen polizeilichen Datensystems Viva 2.0 im Februar 2017, eine bis zu diesem Zeitpunkt als nicht ausreichend anzusehende Schulung der Beamten mit diesem System und der anhaltenden Flüchtlingsbewegung beginnend 2015. Die Software der Polizei wurde inzwischen geändert - so dass man auf der ersten Seite ein Foto des Betreffenden sieht.

Probleme hätten die unterschiedlichen Schreibweisen der Namen und die Verwendung von Alias-Personalien bereitet. "Hinzu kam, dass Amad A. bei seiner Überprüfung durch die Polizei keinerlei Papiere bei sich führte, die eine sichere Identifizierung ermöglicht hätten", heißt es in dem Bericht.

Inzwischen sei eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, um derartige Verwechselungen zukünftig auszuschließen. Für den Verdacht einer behördenübergreifenden ausländerfeindlichen Verschwörung und einer vorsätzlichen Datenmanipulation in den Datenbanken der Polizei hätten sich keine Anzeichen gefunden.

Ausgangspunkt sei vielmehr eine fehlerhafte Personenzusammenführung bei der Kreispolizeibehörde Siegen/Wittgenstein gewesen.

Bei der Aufnahme von Amad A. ins Gefängnis in Geldern hätten sich die Bediensteten auf die Feststellungen der Polizei verlassen und die Identität nicht überprüft. Ein Vergleich etwa der Fingerabdrücke sei damals wegen fehlender technischer Ausstattung nicht möglich gewesen.

Die Verwechslung hätte dennoch vor dem tödlichen Zellenbrand aufgedeckt werden können, wenn die Verfügung einer Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Klärung seiner Identität dort nicht einen Monat liegen geblieben wäre.

Am 17. September 2018 kam es in der Zelle von Amad A. in Kleve zu einem vermutlich von ihm selbst gelegten Feuer. An den Folgen der dabei erlittenen Verletzungen starb der 26-Jährige am 29. September 2018.

"Es wäre möglich gewesen, die Fehlerkette zu beenden. Mehr als 20 Beamtinnen und Beamte des Polizei- und Justizvollzugsdienstes wären in der Lage gewesen, die Unrechtshaft von Amad A. zu erkennen", so SPD-Obmann Sven Wolf. Doch das "Null-Toleranz-Mantra des CDU-geführten Innenministeriums" habe den Blick auf das zentrale Prinzip des Rechtsstaats verdeckt.

"Grund für die Unrechtshaft war ein unvergleichliches kollektives und systematisches Versagen der Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden in NRW", bilanzierte Wolf.

Grünen-Obmann Stefan Engstfeld sprach von einem "unfassbaren und blamablem Rechtsstaatsversagen", das in die Geschichte des Landes eingehen werde. "Wir distanzieren uns ausdrücklich von den tendenziösen Bewertungen des Ausschuss-Vorsitzenden in seinem Abschlussbericht, der mit der Mehrheit von CDU, FDP und AfD beschlossen wurde", so Engstfeld.

Dieser habe sich ausschließlich darauf konzentriert, Schaden von den CDU-Ministern Peter Biesenbach und Herbert Reul fernzuhalten.

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