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Schutzverordnung verlängert: Maskenpflicht im Bus bleibt


Düsseldorf
Schutzverordnung verlängert: Maskenpflicht im Bus bleibt

Von dpa
26.05.2022Lesedauer: 1 Min.
MaskenpflichtVergrößern des BildesEin Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. (Quelle: Felix Kästle/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die heute in Kraft getretene neue Corona-Schutzverordnung ist die alte: Sie wurde nicht verändert und schlicht verlängert. Damit ändert sich auch an den Maßnahmen nichts. Und die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen wird bis kurz vor Beginn der Sommerferien verlängert.

Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen. Dazu zählen insbesondere Flüchtlingsunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Die bisherigen Testpflichten gelten auch weiterhin für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen.

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt bis zunächst dem 23. Juni. Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen beginnen am 27. Juni.

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