t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalErfurt

Erfurt: Ex-Freundin mit Messer attackiert – Haftstrafe für Ex-Polizisten


Gesicht dauerhaft entstellt
Ex-Freundin attackiert – Haftstrafe für Ex-Polizisten

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Person mit gefesselten Füßen sitzt im Landgericht Erfurt (Symbolbild): Der 43-Jährige hatte angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können.Vergrößern des BildesEine Person mit gefesselten Füßen sitzt im Landgericht Erfurt (Symbolbild): Der 43-Jährige hatte angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können. (Quelle: Bild13/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein ehemaliger Polizist ist in Erfurt zu über sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine Ex-Freundin offenbar aus Rache mit einem Messer verletzt. Das Gesicht des Opfers ist durch den Angriff dauerhaft entstellt.

Ein ehemaliger Polizist ist unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Betrugs am Landgericht Erfurt zu sieben Jahre und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine ehemalige Lebensgefährtin im August vergangenen Jahres absichtlich attackiert habe, wie die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Donnerstag sagte.

"Die Kammer ist überzeugt, dass er sich rächen wollte", so die Richterin. Er habe die Frau, die auch Nebenklägerin im Prozess war, für seine schwierige Lebenslage verantwortlich gemacht. Deshalb habe er ihr mit einem Messer dauerhaft das Gesicht entstellt.

Keine Indizien für verminderte Schuldfähigkeit

Der 43-Jährige hatte im Prozess angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können, aber andere Vorwürfe über Betrug und Diebstähle eingeräumt. Das Gericht aber hatte nach Zeugenaussagen des Opfers keinen Zweifel daran, dass der auch wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Mann die Tat begangen habe.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil nahe am Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Diese hatte ebenfalls eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten unter anderem wegen schwerer Körperverletzung verlangt. Die Nebenklage hatte sich dem Antrag angeschlossen.

Die Verteidigung plädierte dagegen auf verminderte Schuldfähigkeit und auf drei Jahre und vier Monate Haft. Indizien dafür, dass der Mann tatsächlich vermindert schuldfähig sein sollte, sah das Gericht aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website