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Versicherung zahlt nicht bei Bauunfall bei Familienhilfe


Erfurt
Versicherung zahlt nicht bei Bauunfall bei Familienhilfe

Von dpa
16.11.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach einer Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts liegt bei jemandem, der einem nahen Familienangehörigen beim Gerüstabbau hilft und sich dabei verletzt, kein Arbeitsunfall vor. In solchen Fällen bestehe kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, teilte das Gericht am Dienstag in Erfurt mit. Die Unfallkasse Thüringen habe deshalb das Vorliegen eines Arbeitsunfalls zu Recht verneint.

Der Kläger hatte seinem Bruder beim Gerüstabbau auf dessen Wohngrundstück geholfen. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen an einem Fuß zu. Als die Unfallkasse Thüringen nicht zahlen wollte, klagte er beim Sozialgericht und unterlag.

Der 1. Senat des Thüringer Landessozialgerichts wies jetzt die Berufung zurück. Nach seiner Auffassung war die Ansicht der Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts zu bestätigen, wonach der Kläger als enger Familienangehöriger bei der Hilfeleistung auf einer Baustelle nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. Zwar könnten auch arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses als sogenannte Wie-Beschäftigung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Im vorliegenden Fall hätten die Voraussetzungen dafür jedoch nicht vorgelegen.

Zwar habe der Kläger für seinen Bruder eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert mit dessen Willen arbeitnehmerähnlich verrichtet. Der Senat kam aber zu dem Ergebnis, dass die verrichtete Tätigkeit ihr maßgebliches Gepräge aus der Sonderbeziehung zum Bauherrn erhielt. Auch das zeitliche Maß der Unterstützungsleistung, die sich in einem überschaubaren Umfang hielt, habe für eine Hilfestellung im Verwandtenkreis gesprochen.

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