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Duisburg: Bombendrohung per Mail an drei Schulen verschickt


Polizei sieht keine ernsthafte Gefahr
Bombendrohung per Mail an drei Duisburger Schulen geschickt

Von t-online, jum

13.11.2023Lesedauer: 2 Min.
imago198842265Vergrößern des BildesDie Gesamtschule Mitte (Archivbild) war eine von drei Schulen in Duisburg, die in der Nacht von Samstag auf Sonntag Bombendrohungen erhielten. (Quelle: Tanja Pickartz/imago-images-bilder)
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Schon wieder gibt es Bombendrohungen an Schulen in NRW. Diesmal sind mehrere Institutionen in Duisburg betroffen. Die Polizei sieht keine ernsthafte Gefahr.

Seit Wochen gibt es immer wieder Bombendrohungen an Schulen in NRW, nun hat es auch mehrere Einrichtungen in Duisburg getroffen. Das hat die örtliche Polizei nun in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Demnach seien in der Nacht von Samstag auf Sonntag an drei Schulen im Duisburger Stadtgebiet Bombendrohungen per E-Mail eingegangen. Die Schulleitungen der Erich-Kästner-Gesamtschule in Homberg, der Gesamtschule Duisburg-Mitte und der Gesamtschule Duisburg-Walsum hätten daraufhin die Polizei verständigt. Auch die Verwaltung der Stadt Duisburg habe eine Ankündigung erreicht.

Ermittlungen zum Hintergrund haben laut Polizei ergeben, dass alle vier E-Mails mit dem gleichen Inhalt und vom selben Absender an die Schulen und Stadtverwaltung versandt wurden. Die Polizei gibt Entwarnung: Eine Gefahr und eine Ernsthaftigkeit der Drohungen konnte aufgrund der Gesamtumstände zeitnah ausgeschlossen werden.

Oftmals besteht Bezug zum Nahostkonflikt

In den vergangenen Wochen sind bundesweit eine Vielzahl von Mails mit der Androhung von Bombenanschlägen bei Schulen und anderen Institutionen eingegangen – bis dato handelte es sich stets um gegenstandslose Drohungen. In vielen Fällen hätten diese sich auf die politische Situation in Israel und Palästina bezogen, so die Polizei.

In jedem Fall werden die Bombendrohungen jedoch einzeln und im konkreten Zusammenhang bewertet, heißt es weiter. Die Polizei warnt in dem Zusammenhang, dass jede Drohung dieser Art den Anfangsverdacht einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten begründet und konsequent ermittlungstechnisch und strafrechtlich verfolgt werde. Die entstandenen Kosten des Einsatzes könnten zudem dem Urheber der Drohung in Rechnung gestellt werden, betont die Polizei.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Duisburg am 13. November 2023
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