Streit unter Jugendlichen Freispruch nach tödlichen Messerstichen – Notwehr
Nach dem Tod eines 14-Jährigen ist der angeklagte 17-Jährige von den Essener Richtern freigesprochen worden. Sie gehen von einer Notwehrsituation aus.
In einem nichtöffentlichen Prozess um den gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen aus Essen ist der Angeklagte am Mittwoch freigesprochen worden. Der zur Tatzeit 17-Jährige hatte den Schüler in der Nacht zum 19. April 2020 zwar mit einem Messer tödlich verletzt, die Richter am Essener Landgericht gehen jedoch von einer Notwehrsituation aus.
Auslöser der Bluttat sollen wechselseitige Beleidigungen innerhalb einer Jugendclique gewesen sein. Nach Angaben von Verteidiger André Wallmüller ist der angeklagte Deutsche angegriffen, verfolgt und geschlagen worden. Auf dem Boden liegend habe er schließlich in Notwehr zum Messer gegriffen und einmal zugestochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers vier Jahre Jugendhaft wegen Totschlags beantragt.
- Nachrichtenagentur dpa