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Mutter ließ Kind verdursten: Anklage fordert lebenslange Haft


Sie ließ ihr Kind verdursten
Anklage fordert lebenslange Haft für Mutter

Von dpa
21.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Landgericht Darmstadt (Archivbild): Wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit plädierte die Verteidigung auf drei Jahre Freiheitsstrafe für die Mutter.Vergrößern des BildesLandgericht Darmstadt (Archivbild): Wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit plädierte die Verteidigung auf drei Jahre Freiheitsstrafe für die Mutter. (Quelle: Gutschalk/imago-images-bilder)
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Der Junge wurde nur 13 Monate alt, dann versorgte die Mutter ihn eine Woche lang nicht mehr. Die Anklage findet: Das war Mord.

Nach dem Tod eines 13 Monate alten Jungen durch Verdursten: Die Anklage plädiert vor dem Landgericht Darmstadt auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für die Mutter. Die Angeklagte hatte im Prozess gestanden, im Oktober 2021 ihren Sohn in der Rüsselsheimer Wohnung eine Woche lang nicht versorgt zu haben. Laut rechtsmedizinischem Gutachten hat das Kind anfangs in seinem Zimmer noch geschrien. Dass die 26 Jahre alte Mutter das Schreien in der vermüllten Zwei-Zimmer-Wohnung nicht gehört haben will, glaubte die Staatsanwältin nicht.

Bei der Angeklagten waren Depressionen, eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Identitätsstörung diagnostiziert worden. Die Mitte Oktober 2021 durchgebrochene, aber nicht durchgängig vorherrschende Identitätsstörung soll die Mutter gehindert haben, ihr Kind zu versorgen. Dem folgte die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht.

Staatsanwaltschaft: Sie hätte ihr Kind versorgen können

Zeugen hatten geschildert, dass die 26-Jährige im Tatzeitraum zeitlich orientiert und in der Lage war, Essen zu bestellen. Verwandte und Bekannte, die sie besuchen wollten, soll sie mit plausiblen Erklärungen weggeschickt haben. Da die Angeklagte nicht die ganze Woche von der Identitätsstörung beherrscht war, hätte sie ihr Kind versorgen können, so die Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung folgte dem psychiatrischen Gutachten und plädierte wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit auf drei Jahre Freiheitsstrafe. Daran soll eine Therapie anschließen. Urteilsverkündung ist am 5. Juli.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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