Dienst nicht "unzumutbar" Lehrerin muss trotz Eilantrag wieder unterrichten
Eine Grundschullehrerin aus Frankfurt am Main hat wegen der andauernden Coronavirus-Pandemie einen Eilantrag eingereicht, um nicht unterrichten zu müssen. Sie sah sich wohl einer Gefahr ausgesetzt.
Trotz der andauernden Corona-Pandemie muss eine Grundschullehrerin aus Frankfurt am Main ab Montag wieder unterrichten. Dies sei nicht unzumutbar, ein Verweigerungsrecht bestehe daher nicht, entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag.
An den hessischen Grundschulen soll ab Montag der Unterricht schrittweise wieder anlaufen. Die Lehrerin wollte dem Land verbieten lassen, sie hierfür heranzuziehen. Die bisherigen Schutzvorkehrungen seien nicht ausreichend.
Demgegenüber befand nun der VGH Kassel, das Land habe ausreichende Schutzmaßnahmen für ein stufenweises Anfahren des Unterrichts erlassen. So würden die Lerngruppen auf 15 Schüler begrenzt, damit ein Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden könne. Auch weiteren Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts sei das Land gefolgt.
Ein Recht auf Arbeitsverweigerung hätten Beamte aber nur, wenn ihr Dienst "unzumutbar" sei, etwa wenn er "eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben" bedeute. Dies sei wegen der getroffenen Vorkehrungen nicht der Fall. Eine Viertklässlerin, die sich in einem anderen Verfahren ebenfalls gegen den Unterricht ab Montag gewandt hatte, nahm indes am Freitag ihren Eilantrag zurück.
- Nachrichtenagentur AFP