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Diebstahl und Betrug: Haftstrafe für Sekretärin


Frankfurt am Main
Diebstahl und Betrug: Haftstrafe für Sekretärin

Von dpa
06.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Landgericht FrankfurtVergrößern des BildesEin Schild mit der Aufschrift "Landgericht" und "Amtsgericht" ist an der Fassade zu sehen. (Quelle: Arne Dedert/dpa/dpa-bilder)
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Wegen Diebstahls und Betrügereien mit Büromaterial muss eine frühere Sekretärin der Deutschen Bahn für drei Jahre in Haft. Das Landgericht Frankfurt ging in dem am Montag bekannt gewordenen Urteil von einem Gesamtschaden von 400 000 Euro aus, den die 38-Jährige über mehrere Jahre hinweg mit der Bestellung von Toner-Farbkartuschen auf dem Namen der Bahn angerichtet habe. Die Frau aus dem rheinland-pfälzischen Bingen hatte vor Gericht zugegeben, die Kartuschen für rund 300 000 Euro über die Internet-Plattform Ebay privat weiter veräußert zu haben. (AZ 3370 Js 238972/16)

Die Verteidigung hatte sich vor Gericht für eine Bewährungsstrafe eingesetzt. So sei die Angeklagte über Jahre hinweg an ihrer Arbeitsstelle "sexuell gemobbt" worden, was sie mit den Taten zu kompensieren versucht habe. Das Gericht sah sich aufgrund der hohen Schadenssumme und des langen Tatzeitraums jedoch nicht in der Lage, eine Strafe zu verhängen, die noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Darüber hinaus habe die Frau vor ihrem Geständnis noch ihren Vorgesetzten der Taten bezichtigt. Dies müsse ebenfalls zu ihren Lasten angerechnet werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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