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BGH klärt: Geldstrafen gegen Fußballclubs bei Fankarawallen


Karlsruhe
BGH klärt: Geldstrafen gegen Fußballclubs bei Fankarawallen

Von dpa
01.07.2021Lesedauer: 1 Min.
FankrawalleVergrößern des BildesPolizisten laufen vor dem Stadion durch den Nebel von Pyrotechnik. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Wegen Bengalos und anderer Pyrotechnik im Fanblock müssen Fußballvereine regelmäßig hohe Strafen zahlen - aber jetzt stellt Regionalligist FC Carl Zeiss Jena die Praxis grundsätzlich infrage. Der Verein wehrt sich seit 2018 gegen eine vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) verhängte Strafe, inzwischen in höchster Instanz: Am Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Fall. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Der FCC, der damals in der 3. Liga spielte, soll wegen mehrerer Vorfälle bei einem Auswärts- und zwei Heimspielen knapp 25.000 Euro zahlen. Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB haften die Vereine. Carl Zeiss Jena hatte deshalb zunächst erfolglos das zuständige Schiedsgericht angerufen und dann gegen den Schiedsspruch beim Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) geklagt. Laut OLG verstößt die Verbandsstrafenhaftung nicht gegen die öffentliche Ordnung. Gegen diese Entscheidung hat der FCC Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Der Verein sieht sich ohne Schuld bestraft - man habe alles Mögliche unternommen, um zu verhindern, dass Pyrotechnik ins Stadion gelangt. Der DFB beruft sich auf die Verbandsautonomie. (Az. I ZB 54/20)

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