t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalFrankfurt am Main

Mutmaßliche IS-Sympathisantin: Anwalt fordert mildere Strafe


Frankfurt am Main
Mutmaßliche IS-Sympathisantin: Anwalt fordert mildere Strafe

Von dpa
27.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Oberlandesgericht FrankfurtVergrößern des BildesDer Gebäudetrakt im Frankfurter Gerichtsviertel mit Sitz des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im Prozess gegen eine mutmaßliche Sympathisantin der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) hat am Mittwoch die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten. Sie will eine wesentlich geringere Strafe als die von der Anklagevertretung geforderten drei Jahre und drei Monate Haft. Das erklärte der Rechtsanwalt und Linken-Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi, der die 32 Jahre alte Kim Teresa A. vertritt. Konkretere Angaben zur Strafhöhe machte er aber nicht.

Sie habe mit ihrer Ausreise nach Syrien im Juni 2014 "den größten Fehler ihres Lebens gemacht", sagte Gysi. Sie habe sich dann aber aus freien Stücken und unter Lebensgefahr zur Flucht aus dem IS-Camp entschlossen, in dem sie gemeinsam mit ihrem nach islamischen Ritus angetrauten Ehemann gelebt hatte. Rechtlich könne sie dabei nur für den Besitz zweier Kalaschnikow-Gewehre sowie für den rechtswidrigen Bezug mehrerer Wohnungen verantwortlich gemacht werden, sagte Gysi. Der Rechtsanwalt forderte auch die Freilassung der seit rund einem Jahr in Deutschland inhaftierten Frau: "Für eine Flucht besteht nicht der geringste Anlass".

Kim Teresa A. muss sie sich nach einem mehrjährigen Syrien-Aufenthalt wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Staatsschutzsenat verantworten. Vor Gericht hatte sie die Vorwürfe größtenteils eingeräumt. Gysi zufolge müsse dieser Umstand ebenso wie die schwierige Kindheit der ohne Eltern aufgewachsenen Frau strafmildernd berücksichtigt werden. "Ihre extrem schwierigen Lebensverhältnisse führten sie zum Islam, ohne allerdings fanatisch zu sein", sagte Gysi. Zurückgewiesen wurde von ihm das Argument, die Angeklagte habe auch dadurch ihre "IS"-Zugehörigkeit zum Ausdruck gebracht, dass sie ihren im Kampf verletzten Ehemann gepflegt und versorgt habe: "Es ist selbstverständlich, dass eine Frau den kranken Ehemann pflegt".

Der Staatsschutzsenat will am Freitag (11.00 Uhr) das Urteil verkünden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website