Frankfurt am Main Mann muss nach Opernplatz-Krawallen acht Monate in Haft
Wegen der Beteiligung an den Krawallen vom Frankfurter Opernplatz im Sommer 2020 ist ein Mann zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es am Freitag unter anderem als erwiesen an, dass der 32-Jährige eine Glasflasche in Richtung der Polizeibeamten geworfen hatte. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte bereits 22 Mal vorbestraft ist, teilweise einschlägig, und zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung stand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ 6120 Js 242803/20).
Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich bei dem Beamten im Zeugenstand. Er habe niemanden treffen oder gar verletzen wollen, alles sei eine Art Kurzschlusshandlung gewesen. Gericht und Staatsanwaltschaft werteten diese Aussage zwar als strafmildernd, blieben aber gleichwohl bei einer Strafe, die auch im Gefängnis verbüßt werden müsse. Rechtlich wurde der Vorfall als schwerer Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung gewertet. Der Verteidiger hatte acht Monate Gefängnis zur Bewährung beantragt.