t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalFrankfurt am Main

Urteil in Frankfurt: Bußgeld trotz Handyspange – mit dem Handy am Steuer


Urteil in Frankfurt
Fahrer baut Handyspange – und muss trotzdem zahlen

Von dpa
04.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Plakat mit Warnhinweis (Symbolbild): Wer am Steuer Elektronikgeräte wie etwa ein Mobiltelefon in die Hand nimmt, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen.Vergrößern des BildesPlakat mit Warnhinweis (Symbolbild): Wer am Steuer Elektronikgeräte wie etwa ein Mobiltelefon in die Hand nimmt, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wer beim Fahren mit einem Handy erwischt wird, muss mit Bußgeld oder Punkten rechnen. Ein Mann in Frankfurt wollte diese Strafe umgehen und erfand eine Handyspange.

Eine erfundene Handyspange als Ausrede hilft nicht weiter. Das zeigt das Urteil des Amtsgericht Frankfurt, gegen einen Mann, der mit Mobiltelefon am Steuer erwischt wurde.

Ein Blitzerfoto zeigte den Fahrer mit Handy am Ohr – dieser weigerte sich allerdings seine Tat zugestehen und behauptete, das Gerät gar nicht selbst in der Hand gehalten zu haben. Stattdessen habe er eine sogenannte Handyspange benutzt. Diese Vorrichtung halte das Gerät mit einem Gestell am Kopf. Das darin verankerte Mobiltelefon hätte er lediglich angedrückt. Die Sache ging vor Gericht.

Ohne Erfolg. Denn das Foto zeigte eindeutig, dass der Mann die Handyspange lediglich erfunden hatte. Denn das Gericht konnte diese nicht auf dem Foto erkennen. Es fehlten die quer über den Kopf laufende Spange und ein Halteknopf.

Frankfurter Gericht entscheidet: Spange hin oder her –Anfassen verboten

Dazu umschloss der Mann auf dem Foto den Rand des Telefons mit den Fingern. Daher ging das Gericht davon aus, dass der Mann das Mobiltelefon vollständig hielt und er keine Handyspange benutzt hatte. Der Mann wurde zu einer Geldbuße verurteilt.

Auf die Frage, ob das Benutzen eines Mobiltelefons in einer solchen Spange grundsätzlich gegen das Handyverbot verstieß, musste das Gericht nicht eingehen, da eine solche Einrichtung nicht auf dem Foto zu sehen war.

Aus Sicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte spricht vieles dafür, die Sprachfunktion zu verwenden: "Es gibt gute Argumente dafür, das Handy in einer solchen Spange mittels Sprachsteuerung nutzen zu dürfen, sofern der Fahrer vom Verkehrsgeschehen nicht abgelenkt wird", so Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website