Frankfurt am Main Bewährungsstrafe für Handel mit teuren Doping-Mitteln
Weil er mit gefälschten Rezepten teure Dopingmittel erlangt und sie in der Fitness-Szene weiterverkauft hat, ist ein Geschäftsmann am Montag vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 36-jährige Angeklagte hatte bereits Mitte 2016 Originalrezeptvorlagen mit dem Namen des zum Einzelpreis von 4700 Euro erhältlichen Mittels versehen und damit in 22 Fällen bei Apotheken Bestellungen aufgegeben. Als ein Apotheker schließlich misstrauisch wurde und sich bei dem betreffenden Arzt erkundigte, flog die Sache auf und der Betrüger wurde bei der nächsten Bestellung von der Polizei in Empfang genommen. (Aktenzeichen AZ 8910 Js 242155/16)
Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. Beim Weiterverkauf der Mittel habe er allerdings nicht den vollständigen Kaufpreis von 105 000 Euro erzielt, sondern nur 800 bis 1000 Euro pro Packung. Strafmildernd wurden neben dem Geständnis der lange zurückliegende Tatzeitraum sowie die fehlenden Vorstrafen gewertet. Zusätzlich muss der Mann 400 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.