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Tödliche Messerattacke: Angeklagter muss in die Psychiatrie


Hagen
Tödliche Messerattacke: Angeklagter muss in die Psychiatrie

Von dpa
11.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Landgericht HagenVergrößern des BildesAußenansicht von Landgericht und Amtsgericht in Hagen. (Quelle: Bernd Thissen/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Hagener Landgericht hat einen 20-jährigen Mann aus Hemer nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Werkstattbesitzer in Breckerfeld für unbestimmte Zeit in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. In dem seit Dezember 2021 laufenden Prozess hatte sich herausgestellt, dass der Angeklagte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und deshalb zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Mordes oder Totschlags war damit ausgeschlossen. Die Richter entschieden jedoch, dass der junge Mann aus Hemer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb in einer Klinik untergebracht werden muss.

Der 20-Jährige soll im Juli 2021 einen Werkstattbesitzer aus Breckerfeld mit über 20 Messerstichen getötet haben. Der Geschäftsmann hatte dem Angeklagten zuvor die Möglichkeit gegeben, in seinem Betrieb als Praktikant zu arbeiten. Als der Werkstattbesitzer ihm dann jedoch wegen zahlreicher Beschwerden von Kollegen gekündigt hatte, soll der 20-Jährige am selben Abend noch einmal zu der Werkstatt gefahren sein und seinen Ex-Chef erstochen haben.

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