t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHamburg

Hamburg: Behörde schafft Vergünstigungen für ältere Lehrkräfte ab


Lehrergewerkschaft ist empört
Behörde schafft Vergünstigungen für ältere Lehrkräfte ab

Von dpa
26.08.2022Lesedauer: 2 Min.
LehrerVergrößern des BildesEin Schüler meldet sich im Unterricht (Symbolbild): Die Lehrergewerkschaft prüft nach der Entscheidung rechtliche Schritte. (Quelle: Armin Weigel/dpa/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Seit rund zehn Jahren dürfen ältere Lehrer nicht gegen ihren Willen versetzt oder zu Klassenreisen verpflichtet werden. Doch damit ist es nun vorbei.

Ältere Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg haben keinen Anspruch mehr, stets an derselben Schule zu bleiben und sich von Klassenfahrten befreien zu lassen. Die bisherigen Regelungen seien aus juristischen Gründen aufgehoben worden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben der Schulbehörde an alle Schulleitungen der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

Bislang waren Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Erreichen des 58. Lebensjahres grundsätzlich vor Zwangsversetzungen an andere Schulen geschützt. Darüber hinaus durfte das pädagogische Personal laut einer Vorgabe von 2012 ab dem 55. Lebensjahr nicht zur Teilnahme an Klassenreisen verpflichtet werden. Zudem durfte das Personal ab dem 55. Lebensjahr nur auf eigenen Wunsch beurteilt werden.

Hamburg: Altersgrenze verstoße gegen Gleichbehandlungsgesetz

In diesem Schuljahr unterrichten mehr als 17.000 Lehrkräfte sowie Pädagoginnen und Pädagogen mehr als 260.000 Kinder und Jugendliche. Zuletzt waren knapp 40 Prozent der Lehrkräfte 50 Jahre und älter.

Es fehle an einer objektiven Rechtfertigung für das Festsetzen von Lebensaltersgrenzen als alleiniges Ausschlusskriterium für Versetzungen oder die Teilnahme an Klassenreisen, heißt es in dem Schreiben. "Eine solche Altersgrenze verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und würde die jüngeren Beschäftigten in unzulässiger Form benachteiligen."

Lehrergewerkschaft: "Neuregelung ist ein Skandal"

Trotz der Rücknahme der bisher geltenden Regelungen mahnte Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack die Schulleitungen in dem Schreiben zur Rücksicht. "Zugleich möchte ich Sie herzlich bitten, auch weiterhin die Belange unserer älteren Kolleginnen und Kollegen insbesondere dann in den Blick zu nehmen, wenn diese aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen weniger belastbar sind."

Die Lehrergewerkschaft GEW kritisierte die Änderungen scharf. "Diese Neuregelung ist ein Skandal, war die bisherige Regelung doch eines der sehr wenigen Mittel zur Entlastung", sagte Hamburgs GEW-Vize Yvonne Heimbüchel. Das sei nun eine Ohrfeige für die vielen Lehrkräfte, die gerade in den vergangenen 2,5 Jahren unter schwierigsten Corona-Bedingungen gearbeitet hätten. "Wir sind zutiefst empört! Die GEW und die Personalräte prüfen den weiteren rechtlichen Umgang mit diesem Schreiben", sagte Heimbüchel.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website