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Auf Kuba: Hamburger soll Mädchen missbraucht und dabei gefilmt haben


"Wirtschaftliche Situation ausgenutzt"
Mann soll Mädchen auf Kuba missbraucht und dabei gefilmt haben

Von dpa
23.09.2022Lesedauer: 1 Min.
Vor einem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale (Symbolbild): Der Mann soll die wirtschaftliche Lage der Eltern ausgenutzt haben.Vergrößern des BildesVor einem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale (Symbolbild): Der Mann soll die wirtschaftliche Lage der Eltern ausgenutzt haben. (Quelle: Stefan Puchner/dpa-bilder)
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Obwohl er seine Taten im Ausland begangen hat, muss sich ein Hamburg vor Gericht schweren Vorwürfe stellen: Er soll mehrere Mädchen missbraucht haben.

Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen auf Kuba muss sich von Montag an ein 56-Jähriger in einem Prozess am Landgericht Hamburg verantworten. Der Angeklagte soll 2013 und 2014 mit zwei etwa 16-Jährigen und einer 13-Jährigen Geschlechtsverkehr gehabt haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Bei zwei weiteren Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren soll er andere sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Die Eltern der Kinder und Jugendlichen sollen nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft mit dem Missbrauch gegen Entgelt sowie mit der Aufzeichnung der Taten per Video einverstanden gewesen sein. Dabei habe der Angeklagte deren schlechte wirtschaftliche Situation gekannt und ausgenutzt, hieß es.

Angeklagter saß bereits einen Monat in Untersuchungshaft

Auf seinem PC und Handy soll der 56-Jährige mehr als 24 Bild- und sechs Videodateien abgespeichert haben, die den – auch schweren – sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten. Den Ermittlern sei es nicht gelungen, die kubanischen Missbrauchsopfer zu identifizieren. "Wir haben nur die Videos", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering.

Der 56-Jährige war am 16. September vergangenen Jahres bei der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen worden und saß gut einen Monat in Untersuchungshaft. Deutsche, die im Ausland Sexualstraftaten begehen, können dafür auch in Deutschland verfolgt werden. Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist strafbar, wenn der Täter eine Zwangslage ausnutzt oder dafür Geld zahlt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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